Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Auszahlungsvoraussetzungen können auch in einem Nachtrag zum ursprünglichen Vertrag geregelt werden. Ich sehe daher weder einen Anspruch der Bank noch eine Notwendigkeit zum Abschluss eines neuen Vertrages unter Auflösung des alten Vertrages. Auch wenn Ihnen die Bank wahrscheinlich gar nichts „Böses" will, sondern nur eine saubere Regelung aller Punkte in einem Vertrag, sind die von Ihnen genannten Risiken theoretisch tatsächlich gegeben. Deshalb sollten Sie den neuen Vertrag nicht einfach unterzeichnen, sondern auf eine Regelung der offenen Punkte in einem Nachtrag zum alten Vertrag bestehen oder sich zumindest schriftlich garantieren lassen, dass keine erneute Schufa-Abfrage erfolgt und das Darlehen sicher und unbedingt zu den im ursprünglichen Vertrag festgelegten Konditionen ausgezahlt wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen