Sehr geehrte Damen und Herren,ich habe folgendes Problem:Ich bin Gewerbetreibender(Händler f.Motorräder-und Ersatzteile).Ich habe auf ein Motorrad einen PKW in Zahlung genommen,den ich anschließend neu getüvt und verkauft habe,meiner Meinung nach für einen sehr günstigen Preis.Die neuen Besitzer sind anscheinend direkt nach dem Kauf zum ADAC-Check gefahren,heute erhielt ich einen Brief von Ihrem Anwalt.Folgende Mängel sind demnach vorhanden: Nebelscheinwerfer ohne Funktion(funktionierte definitiv beim TÜV). Leuchtweitenregulierung vorne rechts ohne Funktion Abblendlicht zu tief eingestellt Spurstangenkopfmanschette vorne rechts undicht Desweiteren wurde bemängelt,das der CD-Wechsler und die Klimaanlage nicht funktionieren würden,wobei ich weiß das beides bei Übergabe getestet wurde und definitiv funktioniert hat. Da Autos nicht gerade mein Spezialgebiet sind, ist meine Frage: Welche dieser Mängel muß ich im Rahmen der Gewährleistung beheben?