Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass Sie die Teppiche über die Ersteigerungsfunktion bei eBay gekauft haben und der Anbieter Ihnen dann mitgeteilt hat, die Auktion sei aufgrund eines Systemfehlers zu stornieren gewesen.
Zunächst sollten Sie herausfinden, ob tatsächlich ein Systemfehler vorgelegen hat.
Zudem sollten Sie herausfinden inwiefern dieser Systemfehler die Auktion beeinflusst haben könnte.
Bei dieser Gelegenheit sollten Sie auch nach der rechtlichen Grundlage der Stornierung fragen.
Sollte die Auktion durch eine Systemfehler vorzeitig beendet worden, kommt es auf die genauen Umstände an.
Eine Stornierung ist jedenfalls nicht ohne weiteres möglich.
Eine genauere Einschätzung der Rechtslage ist ohne genaue Kenntnis der Fakten leider nicht möglich.
Ansprüche gegen E-Bay sind in diesem Kontext gem. § 19 ebay AGB außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von eBay ausgeschlossen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
es handelt sich hierbei um mehrere sofortkauf auktionen welche über mehrere stunden bei einem euro standen,egal welche grösse von teppich man wählte.
ich war so begeistert...,das ich gleich 99 teppiche gekauft habe weil sie so billig waren..
für die ganze familie mit :)
ich denke,wenn es ein fehler von ebay gewesen ist,muss der verkäufer die teppiche übergeben und schadensersatz bei ebay geltend machen !??
Vielen Dank für die ergänzenden Informationen.
Zunächst sollte geklärt werden, um welche Art Fehler/Störung es sich handelt, bzw. ob tatsächlich ein Fehler vorliegt und dies keine bloße Schutzbehauptung des Verkäufers ist.
Wenn der Verkäufer beweisen kann, dass er die Angebote nicht eingestellt hat, wird er auch Ihre Annahme durch die Sofortkaufoption nicht gegen sich gelten lassen müssen. Es fehlt dann am verbindlichen Angebot.
Es ist zudem wahrscheinlich, dass der Verkäufer diese Teppiche gar nicht hat. Dann kommt allenfalls ein Schadensersatzanspruch in Betracht.
Falls der Verkäufer tatsächlich eine bestimmte Anzahl von Teppichen für einen Euro eingestellt hat, also ein Angebot abgegeben hat, das nicht von einem Systemfehler generiert wurde, so wird er diese Teppiche liefern müssen.
Nach Ihrer Sachverhaltsangabe scheint es mir nicht ausgeschlossen, dass die Gegenseite behaupten wird, sie hätten gesehen oder zumindest sehen müssen, dass das Angebot nicht richtig sein kann. Auch daraus kann sich eine Unwirksamkeit des getätigten Geschäfts ergeben.
Ansprüche gegen Ebay sind in deren AGB ausgeschlossen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung in diesen doch komplex gelagerten Rechtsfragen geben.