Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind diese Arbeiten bei Auszug fällig, soweit die Vornahme der letzten Arbeiten weiter als die unten genannten Fristen zurückliegen. ... Sind die Schönheitsreparaturen jedoch schon fällig, so zahlt der Mieter den vollen Betrag. %24 Zustand der Mieträume Der Mieter übernimmt die Wohung im renovierten Zustand, Bei Auszug ist die Wohnung malermässig zu renoverien, wobei die Wände und Decken fachgerecht mit weißem Deckanstrich zu versehen sind, soweit der Grad der Abnutzung oder Schädigung dies gemäß den Bestimmungen des Vertrages erfordert, bringt der Mieter während der Mietzeit eigene Tabeten auf, so sind diese gegen die ursprünglichen vorhandenen Rauhfasertapeten zu ersetzen.