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Abholung+Bezahlung PKW verzögert sich, welche Fristen bestehen?

3. Mai 2022 08:46 |
Preis: 45,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe ein Auto verkauft, dessen Abwicklung sich nun verzögert und würde gerne vom Kauf zurücktreten. Der Fall schildert sich wie folgt:

18. Februar
Kaufvertrag abgeschlossen. 1000€ Anzahlung des Käufers, Übergabe des Fahrzeugs im abgemeldeten Zustand laut Vertrag, Zitat: "Übergabe des Fzg. Anfang Mai 2022"

08. April
Ich einige mich mit einem Mitarbeiter des Verkäufers via WhatsApp auf die Übergabe am 3. Mai.

25. April
Ich beschädigte das Fahrzeug unbeabsichtigt und biete dem Käufer an vom Kaufvertrag zurückzutreten. Dieser besteht auf Erfüllung des Vertrags und Übergabe eines mangelfreien Fz. Im Anschluss gibt es mehrtägige Diskussion unterbrochen von Werkstattbesuchen meinerseits die den Schaden begutachten, worauf ich am 27. April 2022 mitteilte, dass die Übergabe am 3. Mai nicht mehr möglich ist da ich das Fz nun reparieren lassen muss.

28. April
Der Verkäufer besteht weiterhin auf den im Vertrag angegeben Liefertermin "Anfang Mai". Und ich nehme Notgedrungen einen, mir zu hoch erscheinenden Kaufpreisabzug via WhatsApp an. Ich bitte den Käufer das wir dies Schriftlich festhalten. Er willigt ein und will mir die Änderung per E-Mail zukommen lassen.

1. Mai
Nichts mehr vom Käufer gehört ich schreibe ihn erneut an. (WhatsApp)

2. Mai, 21Uhr.
Der Verkäufer antwortet per WhatsApp, dass er meine Nachrichten überlesen hätte, der Änderungsvertrag erreicht mich per Email ( ich nehme das alles heute früh am 3. Mai zur Kenntnis ) Der Mitarbeiter schlägt in der E-Mail die KW19 für die Übergabe vor, was mir reichlich spät vorkommt da eigentlich mal der 3. Mai abgemacht war, was ja letztendlich nur nicht zu Stande kam weil der Käufer die "WhatsApp übersah". Der Änderungsvertrag wurde von mir jetzt noch nicht unterschrieben.

Welche Fristen muss ich noch einräumen oder kann ich gar jetzt schon aus dem Vertrag einseitig raus? Einen neuen Termin auf dem Amt für die Abmeldung sowie das Warten auf dem Empfang der Nicht-Euro Überweisung ( Verkäufer zahlt per Überweisung aus Schweden ) werden weiter Tage der Verzögerung nach sich ziehen. Die Anzahlung von 1000€ einzubehalten ist nicht mein Ziel, diese würde ich zurückzahlen.

3. Mai 2022 | 09:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


derzeit kommen Sie einseitig noch nicht aus dem Vertrag heraus.

Sie müssen den Käufer eine weitere Frist zur Abholung setzen und ihm mitteilen, dass Sie nach Fristablauf dann vom Vertrag zurücktreten werden.

Erst dann ist der Käufer in Annahmeverzug und erst am Tage nach Fristablauf können Sie zurücktreten

Setzen Sie eine Frist von einer Woche mit einem genauen Datum, also den 10.05.2022. Ab dem 11.05.2022 können Sie dann den Rücktritt erklären.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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