Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Maßgeblich für die Beantwortung Ihrer Frage ist das belgische Gesetz über die Arbeitsverträge
Gemäß Artikel 37 dieses Gesetzes muss danach zunächst eine offizielle Mitteilung an den Arbeitgeber, die so genannte Notifizierung, also im Grunde einfach der Ausspruch der Kündigung, erfolgen,.Zur Vermeidung der Nichtigkeit muss die Notifizierung der Kündigung Beginn und Dauer der Kündigungsfrist angeben und durch die Aushändigung eines Schriftstücks an den Arbeitgeber erfolgen. Die Notifizierung kann ebenfalls durch Einschreiben, das am dritten Werktag nach seiner Aufgabe wirksam wird, oder durch Gerichtsvollzieherurkunde erfolgen.
Weiterhin gilt nach Artikel 59 dieses Gesetzes über die Arbeitsverträge, daß die in Artikel 37 erwähnte Kündigungsfrist am Montag nach der Woche, in der die Kündigung notifiziert wurde beginnt. Die Kündigungsfrist ist dann auf achtundzwanzig Tage festgesetzt, wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wird, und auf vierzehn Tage, wenn sie vom Arbeiter ausgeht. Diese Fristen verdoppeln sich, wenn es sich um Arbeiter handelt, die mindestens zwanzig Jahre lang ununterbrochen im Dienst desselben Unternehmens gestanden haben. Ansonsten gelten noch verlängerte Fristen nur für den Arbeitgeber gestaffelt nach dem Dienstalter des jeweiligen Arbeitnehmers.
Letztlich ist gegebenenfalls noch Artikel 82 dieses Gesetzes zu beachten, wonach für den Arbeitgeber eine verlängerte Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten gelten kann, sofern das Jahresgehalt des Angestellten 16.100,00 € nicht übersteigt und dieser außerdem seit weniger als fünf Jahren beschäftigt ist. In diesem Fall beträgt dann gleichzeitig die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer die Hälfte dieser für den Arbeitgeber geltenden Frist, mithin 1 ½ Monate.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
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