Nach dem alten Vertrag (unter dem Ich eingetreten bin) gibt es einen Garatiezins von 4%, später gab es noch 2 Anpassungen für später Eingetretene mit 2,5 bzw 1,75%. ... Des weiteren sehe ich beim neuen Modell die Äquivalenz zwischen Leistung und "möglicher" Gegenleistung zum alten, bestehenden Vertrag gestört. ... Der Konzernbetriebsrat versucht nun einen Kompromiss zu finden, gut und schön, aber es ist und bleibt ein Vertrag zwischen Mir und der Pensionskasse, d.h. jegliche Änderungen des Vertrages und der Versicherungsleistungen sind ein Angebot welches Ich nach BGB § 333 ausschlagen kann?