einghehungsbetrug
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
ich habe hohe darlehensverpflichtungen bei gesichertem einkommen. trotzdem kann ich die monatlichen raten zumeist nur mit hilfe der mir ausdrücklich zugesicherten dispo-kreditlinie ausgleichen. es könnte absehbar sein, dass ich an den rand des limits komme und dann nicht mehr die raten bedienen kann. zugleich entwickelt sich wohl die situation, dass meine frau und ich getrennt leben werden. es droht dann steuerklasse I. damit sinkt die liquidität erheblich. damit ist auch eine rückführung des dispos gefährdet. hinzu kommen dann die unterhaltsforderungen. laut pfändungstabelle verbleiben mir wegen unterhaltspflicht für 1 kind 2198 e, von denen dann unterhalt zu zahlen ist. der darüber hinaus liegende betrag kann gepfändet werden, ca. 850 e pro monat, so dass von daher eine gewisse sicherheit der rückführung im wege der zwangsvollstreckung gesichert ist. meine frau ist nicht kreditverpflichtet. muss ich in dieser situation ggfs. mit dem vorwurf des eingehungsbetruges rechnen? sollte ich die dispogebende bank benachrichtigen, das dann mit der folge, dass die darlehen nicht mehr ordnungsgemäß bedient werden können. oder darf ich z. b. den dispo weiter in anspruch nehmen um meiner frau eine vorauszsahlung für umzug usw. zu leisten, die ich dann mit dem unterhaltsrelevanten betrag aus der pfändungsfreigrenze zurückzahlen kann.Eine irgendwie geartete täuschungshandlung ist mir nicht erinnerlich. die kreditprüfung im oktober 2007 vor herauslage des kredites ergab wegen hoher bonität sogar einen vorzugszinssatz von 6,72 %.somit bestanden keine zweifel an meiner damaligen kreditwürdigkeit.aus meiner sicht ergibt die drohende insolvenz aus dem verhalten meiner ehefrau, das zu meiner trennungsabsicht führt.