A) Ausgangssituation * Ehepaar mit Einkommensverteilung ca. 70% Ehemann / 30% Ehefrau, aktuell noch mit Steuerklasse 4/4 (obwohl 3/5 den geringsten Steuerabzug bringen würde) * Ehemann noch bis inkl. April 2016 beim derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt, danach evtl. arbeitslos mit ALG1-Bezug --> zur Maximierung des ALG1 wäre Steuerklasse 3 für den Ehemann am besten * Ehefrau kann jederzeit schwanger werden, geplant wäre dann ab September 2016 (oder später, je nach Geburtstermin) normale 1jährige Elternzeit mit Elterngeldbezug --> zur Maximierung des Elterngeldes wäre Steuerklasse 3 für die Ehefrau am besten B) Denkbare Szenarien * Szenario 1: Wenn sowohl ALG1-Bezug als auch Elterngeldbezug in 2016 auftreten, so würde die Steuerklasse 5 (Ehemann) / 3 (Ehefrau) die Gesamtsumme aus ALG1 des Ehemannes und Elterngeld der Ehefrau maximieren (bereits rechnerisch simuliert!) * Szenario 2: Wenn erst einmal nur ALG1-Bezug in 2016 auftritt, so würde die Steuerklasse 3 (Ehemann) / 5 (Ehefrau) das ALG1 des Ehemannes maximieren * Szenario 3: Wenn weder ALG1-Bezug noch Schwangerschaft/Elterngeldbezug in 2016 auftreten, so wäre die Steuerklassenwahl letztlich egal, da ja keine Nettolohn-basierten Lohnersatzleistungen anfallen, und eventuell unterjährig zuviel gezahlte Steuern spätestens über die Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden können.