Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Ihre Fragen darf ich antworten wie folgt.
1. Der Wert für die Notarkosten ist der Verkehrswert, wobei der üblicherweise der Notar nach Ihrer Bewertung fragt, da dürfen Sie dann etwas niedriger schätzen.
Ich gehe davon aus, dass Ihre Frage nach dem Wert der Schenkung auf die Schenkungssteuer zielt. Dafür gibt es ein Bewertungsgesetz, das vom Finanzamt angewandt wird. Da Ihr Sohn im Verhältnis zu Ihnen einen Freibetrag von 400.000 EUR hat, kommt eine Schenkungssteuer ohnehin nicht in Betracht.
2. Mir ist nicht ganz klar, auf welche Kosten Sie sich hier beziehen. Sollte es um den Notar gehen, würde der Wohnwert anhand der ortsüblichen Miete geschätzt und mit den Jahren Ihrer Lebenserwartung multipliziert. An dem Ergebnis würden sich dann die Gebühren für die Beurkundung orientieren.
3. Wenn Sie das Haus an Ihren Sohn verschenken wird er alleiniger Eigentümer. Sie können es dann nur noch mit seiner Zustimmung verkaufen.
4. Da Sie das Haus an den Sohn verschenken wollen, kann keine Spekulationssteuer anfallen, da Sie ja keinen Gewinn machen. Schenkungssteuer fällt nicht an, da der Freibetrag nicht überschritten wird. Also können Sie aus steuerlicher Sicht ohne Nachteile das Haus sofort an Ihren Sohn weiter verschenken.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft behilflich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 12.08.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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