Frage 1: Kann ich beim Finanzamt im Rahmen meiner Steuererklärung für 2016 die überzahlten Steuern zurückfordern, mit der Begründung, dass mir ja faktisch nicht die vereinbarten (und versteuerten) 100.000€, sondern nur 25.000€ zugeflossen sind und der für 2016 vereinbarte Anteil faktisch ausgeblieben ist? Oder verbleibt mir der doppelte Schaden, weil ich nicht nur die verbleibenden 75.000€ nicht bekommen habe, sondern auch noch die zu viel entrichteten Steuern uneinbringlich weg sind? Frage 2: Kann das Finanzamt verlangen, dass ich zunächst (ggf. auch jahrelang auf juristischem Weg durch die Instanzen) versuche das Geld einzutreiben, so dass ich möglicherweise erst in 3 Jahren dem Finanzamt "beweisen" kann, dass die Forderung uneinbringlich ist (z.B. durch eine dann tatsächliche Insolvenz der GmbH)?