Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Ihre Mieteinnahmen hätten schon längst gegenüber dem Finanzamt erklärt werden müssen, und zwar jeweils in dem Jahr, in dem Sie Ihnen bzw. stellvertretend für Sie Ihrem Vater zugeflossen sind. Sie sollten daher die Erklärungen jetzt nachholen. Ihnen persönlich wird man aus der verspäteten Abgabe der Erklärungen keinen Vorwurf machen können. Haben Sie außer diesen Mieteinnahmen, die sich nach Ihren Angaben ja auf max. 4.140,00 EUR/Jahr belaufen, keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen, übersteigt Ihr zu versteuerndes Einkommen nicht den Grundfreibetrag und Sie zahlen daher keine Einkommensteuer.
Von daher ist die von Ihrem Vater vorgeschlagene "Konstruktion" völlig überflüssig, denn Sie müssen keine Steuern zahlen. Und selbst wenn bei Ihnen Einkommensteuer anfiele, könnten Sie mit dieser Vorgehensweise Ihre Verpflichtung zur Steuerzahlung nicht legal umgehen. Es wäre Steuerhinterziehung oder jedenfalls der Versuch dazu.
Überlegungen zu den steuerlichen Auswirkungen der von Ihrem Vater angedachten Vorgehensweise bei Ihrer Mutter dürften sich damit erledigt haben.
Ich hoffe, ich habe Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen können. Für Verständnisfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne noch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 15.03.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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