Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier dürfte Art. 8 DBA Niederlande einschlägig sein. Die BV ist eine Kapitalgesellschaft. Nach Absatz 1 hat Deutschland das Besteuerungsrecht, es sei denn dass in der Niederlande eine Betriebsstätte unterhalten wird und durch die Gewinne erzielt werden, was anzunehmen ist. Demnach hätte die Niederlande das Besteuerungsrecht; in Deutschland würden die Gewinne aus der Veräußerung lediglich in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt
Erst einmal besten Dank. Könnten Sie noch etwas zu den Steuersätzen sagen?
Muss eine Steuererklärung in Holland abgegeben werden?
Hierzu müssten Sie einen Steuerberater in der Niederlnade konsultieren.