Sehr geehrte Fragestellerin,
ich möchte Ihre Frage anhand des dargestellten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Nach Ihren Angaben haben Sie einen Wohnsitz in D und sind somit unbeschränkt steuerpflichtig mit Ihrem Welteinkommen. Weiterhin gehe ich nach Ihren Angaben davon aus, dass Sie in D ansässig sind im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Türkei, weil Sie in Deutschland Ihren Lebensmittelpunkt haben.
Hiernach sind Mieteinnahmen einer in der Türkei belegenen Wohnung laut dem DBA Deutschland Türkei in der Türkei zu versteuern. (Art 6 DBA)
Diese Einkünfte werden in Deutschland von der Besteuerung ausgenommen,Sie müssen Sie aber dennoch angegeben, da diese zur Bemessung des Steuersatzes Ihrer Übrigen Einkünfte herangezogen werden.(Progressionsvorbehalt)