Elternzeit: Falscher Zeitraum beantragt
vom 26.1.2010
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock / Norderstedt
Bei meinem arbeitgeber habe ich jedoch den antrag falsch ausgefüllt sprich eingetragen ( im beisein meines chefs der das datum mit ausgerechnet hat und sich mit geirrt hat mich jedoch vorher nicht einstellen will um genau zu sein mich meines erachtens gar nicht mehr haben will ) elternzeit anschließen an mutterschutzfrist ab 05.09.09-06.09.2010 da ich nicht wusste das die mutterschutzzeit en die elternzeit angerechnet wird . so nun mein problem mein arbeitgeber stellt mich erst wieder ab 07.09.2010 ein da er sagt ich habe dies so beantrag mein elterngeld läuft aber zum 12.05.2010 aus . Ich würde von mai bis september ohne bezüge sein jetzt meine fragen 1 . kann ich meine elternzeit die falsch beantragt wurde (beim arbeitgeber ) zum 11.05.2010 kündigen/beenden und meinem arbeitgeber zum 11,05.2010 kündigen mich dann arbeitslos melden ?????