Sehr geehrter Ratsuchender,
als aller Erstes muss Ihre Vaterschaft festgestellt werden, denn nur dann können Sie Ihre Rechte durchsetzen.
Die Mutter - so habe ich Sie verstanden - hat wohl erklärt, Sie seien nicht der Vater des Kindes. Das Kind ist nach Ihrer Darstellung auch vor der Eheschließung geboren, so dass Sie auch gesetzlich nicht als Vater angesehen werden ( § 1592 BGB
).
Die Vaterschaft müssen Sie nun feststellen lassen. Sie haben dazu die Möglichkeit dieses entweder im Einvernehmen mit der Mutter in Form eines Anerkenntnisses der Vaterschaft vorzunehmen. Da nach Ihrer Schilderung aber nicht davon auszugehen ist, werden Sie gerichtlich Ihre Vaterschaft feststellen lassen müssen.
Das ist unbedingt notwendig, da von dieser Feststellung das weitere Vorgehen abhängt.
Sie können im Scheidungsverfahren den Antrag stellen, dieses Verfahren zunächst ruhen zu lassen, bis Ihre Vaterschaft festgestellt ist. Das wird zwar das Scheidungsverfahren verzögern, ist aber notwendig, um zum Wohle des Kindes handeln zu können.
Liegt dann eine Entscheidung über Ihre Vaterschaft vor und steht diese fest gilt dann in den Verfahren folgendes:
Das genaue weitere Vorgehen hängt davon ab, was die Mutter in ihren Anträge vorgetragen hat. Sie sprechen davon, dass die Mutter die Übertragung des alleinige Sorgerechts für die Tochter beantragt hat.
Diesem Antrag MÜSSEN Sie nach Ihrer Darstellung unbedingt entgegentreten. Es ist nach Ihrer Darstellung nicht ersichtlich, dass es dem Wohl des Kindes entspricht, dass der Mutter das alleinige Sorgerecht übertragen wird. Dieses wäre nur dann Fall, wenn es tatsächlich dem Kindeswohl entsprechen würde. Das muss die Mutter begründen können, wenn Sie diesem Antrag entgegentreten. Das muss auf jeden Fall schriftsätzlich auch mit Begründung aus den Gesamtumständen vorgetragen werden. So muss auch vorgegangen werden, wenn die Mutter vorgetragen haben sollte, Sie wären mit einer Übertragung einverstanden.
Diese Verfahren werden einigen Zeit in Anspruch nehmen. In dieser Zeit ist absolut wichtig, dass Ihnen der Umgang mit dem Kind eingeräumt wird. Da wohl keine Einigung mit der Mutter möglich sein wird, werden und sollten Sie diesen Umgnag gerichtlich geltend machen.
Dieses gilt auch für die Zeit bis zur Feststellung der Vaterschaft. Da Sie offenbar mit dem Kind zusammengelebt haben, steht Ihnen bis zur Feststellung der Vaterschaft § 1685 BGB
zur Seite.
Sie werden hier also zunächst zweigleisig verfahren müssen. Vaterschaftsfestellung und Umgangsrechtsverfahren.
Die Verfahren werden sicherlich nicht einfach werden, da doch mit erheblichen Widerstand und unwahren Behauptungen der Mutter zu rechnen ist. Diesem werden Sie sich für Ihr Kind stellen müssen und selber entsprechend über einen Anwalt vortragen lassen müssen.
Abschließend der Rat, sofort anwaltliche Hilfe vor Ort in Anspruch zu nehmen, damit schnellstmöglich die notwendigen Schritte eingeleitet werden können. Ein weiteres Warten ist zum Nachteil des Kindes und sollte daher unbedingt vermieden werden. Sie müssen nun Ihre Chance nutzen und wie oben geschildert vorgehen und um Ihr Kind kämpfen.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Kind alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Diese Antwort ist vom 13.04.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Habe das mit der Verleugnung des Vaters falsch vermittelt. Sie weiss genauso wie ich, dass ich der Vater bin. Ebenso wie das unser Umfeld, KiGa etc. wissen. Sie hat NUR bei den Behörden angegeben, das Kind sei bei einem alkoholisierten One-Night-Stand entstanden und sie wisse nicht, wer der "glückliche" sei.
Da käme NIEMAND sonst in Frage. Wir haben unser Familienleben daraufhin normal gelebt, es war nie ein Thema, das ganze in Zweifel zu wiegen. NUR das Amt wurde beschissen und wie gesagt, dieses Jahr, als sie jemand verpfiffen hat, hatte sie WIEDER angegeben nicht zu wissen, wer der Vater sei ( um möglichen Konsequenzen völlig aus dem Weg zu gehen)
Es wurde auch noch nichts von Sorgerecht beantragt. Nur bin ICH mir mittlerweile sicher, dass das Kind dort auf keinen grünen Zweig kommt. Und meine Tochter und ich hatten auch eine Bindung. Boykottiert wurde diese ja erst nach der Trennung der Mutter mit spielchen wie " Dein Papa hat uns nicht mehr lieb etc.." Ich habe erfolglos mehrere Versuche unternommen, wieder zu der Kleinen zurückzufinden, um ihr eben kein falsches Bild zu vermitteln. Ich möchte mich für Ihren Rat bedanken, denn es bestärkt mich in meiner Auffassung richtig zu handeln, wenn ich für das Kind kämpfe!
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Kampf um ein Kind lohnt sich immer und Sie sind auf dem richtigen Weg.
Die Angabe bei den Behörden ist hier entscheidend.
Weder das Umfeld noch Sie spielen dabei eine Rolle, sondern allein der amtliche Eintrag ist wichtig.
Und um diesen falschen Eintrag abzuändern, sollten Sie die Vaterschaftsfeststellung gerichtlich durchsetzen. Den Weg habe ich ja oben schon beschrieben.
Hier sollten Sie auch nicht allzulange warten. Denn jeder weiterer Tag würde zur weiteren "Entfremdung" des Kindes führen.
Viel Glück.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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