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Gemeinsamer Umzug mit philippinischer Ehefrau und Kind nach Deutschland

| 6. Januar 2022 10:01 |
Preis: 73,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Helge Müller-Roden

Zusammenfassung

Die Visumserteilung für einen Besuch in der BRD erfolgt für Ausländer immer in ihrem Heimatland bzw. ggf. im Land des berechtigten Aufenthalts.

Ich bitte um Ihre Einschätzung zu folgender Situation:

Ich lebe als Auslandsdeutscher ohne deutschen Wohnsitz seit drei Jahren in Manila. Ich bin mit meiner philippinischen Frau verheiratet und unsere Ehe ist in einem deutschen Eheregister eingetragen. Wir haben ein gemeinsames Kind (2 Monate alt, mit deutschem Kinderreisepass) und haben vor, nächstes Jahr 2023 gemeinsam nach Deutschland zu ziehen, um dort langfristig zu leben. Deshalb möchten wir bei der deutschen Botschaft Manila für meine Frau ein nationales Visum beantragen und dann GEMEINSAM nach Deutschland fliegen, doch hier liegt das Problem.

Wir haben erfahren, dass ein gemeinsamer Umzug nach Deutschland nur ganz selten erlaubt wird. Zur Begründung wurde uns gesagt, dass ich erst einen Wohnsitz in Deutschland sowie eine Wohnung nachweisen muss, die groß genug für uns Drei ist. Danach muss ich zur Ausländerbehörde meines Wohnsitzes gehen, um den ganzen Prozess zu beginnen. Mir wurde auch gesagt, dass das ganze Prozedere bis zu 6 Monaten dauern kann, während denen ich von meiner Frau und Kind getrennt bin.

1.) Können Sie diese Aussage bestätigen und ist dies bei einem Umzug nach Deutschland der Normalfall?

2.) Wenn ja, wie ist dies mit dem Recht vereinbar, dass eine Familie gemeinsam im Land der Frau oder des Mannes leben darf und dass das Kind ein Recht hat, mit Vater und Mutter zusammen zu leben? Dieses Recht gibt es doch, oder?

Ich fände es unfair, für bis zu 6 Monate von meiner Familie getrennt zu sein. Wir brauchen einander und würden gerne alles versuchen, um gemeinsam nach Deutschland zu fliegen.

3.) Räumt das Gesetz zumindest eine Möglichkeit ein, gemeinsam nach Deutschland zu fliegen? Ich könnte z.B. problemlos meinen Wohnsitz bei meiner Schwester anmelden, die auch ein verfügbares Gästezimmer für uns hat. Natürlich ist das Zimmer nur klein, aber für den Übergang groß genug. Natürlich würde ich auch sofort nach unserer Ankunft nach unser eigenen Wohnung suchen. Und natürlich würde ich nur nach Deutschland umziehen, wenn ich vorher eine Arbeit gefunden habe und der Arbeitsvertrag unterzeichnet ist.

4.) Wer trifft die Entscheidung in einem solchen Fall? Ist es vom Sachbearbeiter der Botschaft abhängig, je nachdem, ob er sich kulant zeigt oder streng ist? Darf eine negative Entscheidung angefochten werden und hätte ein Einspruch überhaupt eine Aussicht auf Erfolg? Könnte ein Rechtsanwalt die Erfolgschancen steigern?

5.) Falls wir weiterhin gezwungen wären, dass ich allein nach Deutschland ziehe und meine Familie nachkommen müsste, wie sieht das Verfahren aus, damit meine Frau einen Aufenthaltstitel bekommt? Beginnt das Verfahren hier in der deutschen Botschaft Manila oder in der Ausländerbehörde unseres deutschen Wohnsitzes? Könnten Sie mir das Verfahren Schritt für Schritt erklären oder auf eine Quelle im Internet verweisen?

6.) Meine Frau tut sich mit dem A1-Sprachenzertifikat schwer und ich habe widersprüchliche Aussagen zur Notwendigkeit bekommen. Wenn wir nicht gemeinsam nach Deutschland umziehen dürfen, würde ich zuerst nach Deutschland gehen und meine Frau mit Kind in Manila bleiben. Im Fall "Mutter bleibt mit Kind im Ausland" habe ich gehört, dass das A1-Zertifikat zur Bewilligung des Familiennachzugs weiterhin Pflicht ist. Nur im Fall "Vater lebt mit Kind in Deutschland & Mutter bleibt zurück" ist das A1-Zertifikat angeblich nicht mehr nötig, weil die Mutter ein Recht hat, schnellstmöglich bei ihrem Kind zu leben. Können Sie dies bestätigen?

7.) Ich habe von Fällen gehört, in denen die Familie mit einem Schengen-Visum (mit der Begründung: "Familienbesuch") nach Deutschland gezogen ist und dann in der Ausländerbehörde das nationale Visum beantragt hat. Dieses Vorgehen wurde dort zwar verurteilt, hatte aber keine negativen Folgen, denn einmal in Deutschland angekommen darf die Familie nicht mehr getrennt werden. So durfte die Familie zusammen einreisen und in Deutschland bleiben, ohne jemals getrennt zu sein. Was halten Sie von dieser Möglichkeit, die im Fall meiner Freunde erfolgreich war?

8.) Falls wir wirklich getrennt werden, gibt es rechtliche Vorgaben, wie lange es höchstens dauern darf, bis die Familie nachziehen kann? Kann das Verfahren durch gute Planung, frühzeitige Information der Botschaft sowie der Ausländerbehörde oder durch Beistand eines Rechtsanwalts beschleunigt werden? Mit 1-2 Monaten könnte ich leben, aber 6 Monate wären für meine Frau und mein Kind wirklich eine Belastung.

Ich bin nicht die einzige Person in meinem Umkreis, die dieses Thema beschäftigt und ich würde gerne wissen, was das Migrationsrecht sagt, wenn eine Familie geschlossen nach Deutschland ziehen möchte. In diesem Fall würden meiner Meinung nach die Vorgaben zum "FamilienNACHZUG" auch nicht zur Anwendung kommen, denn es wäre dann kein Nachzug, sondern ein gemeinsamer Umzug. Können Sie uns bitte helfen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.



Einsatz editiert am 11.01.2022 12:05:12

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

M.E. haben Sie eine falsche Auskunft bekommen.

Als Deutscher können sie jederzeit in die BRD einreisen. Das gilt auch für Ihr Kind, und zwar auch dann, wenn Sie weder einen Wohnsitz noch Einkommen nachweisen könnten.

Als Mutter eines deutschen Kindes kann Ihre Frau jederzeit als Begleitperson des Kindes einreisen, und zwar auch allein.

Als Eheleute stehen Sie unter dem Schutz des Art. 6 GG, auch ohne Kind, und Sie müssten jederzeit gemeinsam einreisen dürfen.

Problematisch sind ggf. die mangelnden Deutschkenntnisse Ihrer Frau.

Ihre 1. Frage kann ich nicht bestätigen.

Ein Verfahren zur Visa-Erteilung beginnt in der deutschen Botschaft Manila.
Zum Verfahrensablauf selbst muß ich auf die Merkblätter der Botschaft verweisen.

Sie sollten für Ihre Frau eine „Einladung" Ihrer Schwester vorlegen, die dann auch allein in die BRD reist. Danach können Sie einen Flug in derselben Maschine für sich und Ihre Tochter buchen, um wenigstens gemeinsam in die BRD fliegen zu können.

Allerdings wird ein Visum nicht verlängert und es wird stets verlangt, dass Ausländer zur Neubeantragung erst wieder ausreisen. Daher könnte der 2. Antrag nach Bewilligung des 1. Visums noch in Manila gestellt werden.

Dabei kann die Adresse Ihrer Schwester angegeben werden, wenn deren Wohnung groß genug für 2 weitere Personen ist.

Die Entscheidung wird in der Botschaft getroffen. Daneben ist ein Widerspruch zulässig (Remonstration) und Klage bei Verwaltungsgericht.

Frage 6 kann ich nicht bestätigen. Denn die Trennung der Mutter vom deutschen Kind verstößt gegen Art. 6 GG.

Frage 7 ist doppelt gestellt, weil oben bereits beantwortet. Es besteht das Risiko, dass das AusländerAmt auf die Ausreise besteht (auch wenn das Unsinn ist).

Eine maximale Trennungszeit ist nicht vorgesehen. Ein Indiz ist die Möglichkeit einer Untätigkeitseitsklage nach 6 Monaten





Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 13. Januar 2022 | 08:29

Sehr geehrter Herr Müller-Roden,

vielen Dank für Ihre Antwort. Durch die Zusammenfassung "Die Visumserteilung für einen BESUCH in der BRD erfolgt für Ausländer immer in ihrem Heimatland bzw. ggf. im Land des berechtigten Aufenthalts" und den Inhalt Ihrer Antwort frage ich mich, ob es evt. zu einem Missverständnis gekommen ist. Es geht mir nicht um einen BESUCH in der BRD (für den ein Schengen-Visum nötig wäre) sondern um einen UMZUG (mit nationalem Visum).

Zu folgendem Absatz möchte ich die Möglichkeit einer Nachfrage gerne nutzen:

"Sie sollten für Ihre Frau eine "Einladung" Ihrer Schwester vorlegen, die dann auch allein in die BRD reist. Danach können Sie einen Flug in derselben Maschine für sich und Ihre Tochter buchen, um wenigstens gemeinsam in die BRD fliegen zu können. Allerdings wird ein Visum nicht verlängert und es wird stets verlangt, dass Ausländer zur Neubeantragung erst wieder ausreisen. Daher könnte der 2. Antrag nach Bewilligung des 1. Visums noch in Manila gestellt werden."

Ich verstehe Ihren Vorschlag noch nicht so genau. Meinen Sie, dass meine Frau zuerst mit einem Schengen-Visum nach Deutschland einreisen soll und dann nach drei Monaten nach Manila zurückzukehren muss, weil das Visum -wie sie erwähnen- nicht verlängert werden kann? Dann würde sie in Manila (dort wieder allein, weil ich + Kind in Deutschland bleiben) ein nationales Visum erhalten, was sie bereits vor der ersten Reise nach Deutschland beantragt und erhalten hat? Da ein nationales Visum meines Wissens nach verlängert bzw. in Deutschland umgewandelt werden kann, ist mir das hier genannte Verfahren mit Einreise, dann wieder Ausreise und dann erneuter Einreise in die BRD noch nicht bekannt.

Ich hoffe, Ihre Antwort kann mir helfen, das Verfahren besser zu verstehen. Bitte nennen Sie unbedingt auch die zutreffenden Paragrafen, damit ich mich in die damit verbundenen Gesetze besser einlesen kann.

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Januar 2022 | 08:52

Ich habe das Schengen Besuchs Variante angesprochen, weil eine. Hanne besteht, dass Ihre Frau bei dem nach der Bewilligung des Visums folgenden 2. Antrag (noch in Manila) nicht noch einmal nach Manila zurück reisen muß.

Dann läuft das Verfahren, während sich Ihre Frau bereits in der BRD aufhalten kann.

Mit anwaltlicher Hilfe kann dann ggf.das Erzwingen der Rückreise verhindert werden

Bewertung des Fragestellers 13. Januar 2022 | 11:34

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