Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
M.E. haben Sie eine falsche Auskunft bekommen.
Als Deutscher können sie jederzeit in die BRD einreisen. Das gilt auch für Ihr Kind, und zwar auch dann, wenn Sie weder einen Wohnsitz noch Einkommen nachweisen könnten.
Als Mutter eines deutschen Kindes kann Ihre Frau jederzeit als Begleitperson des Kindes einreisen, und zwar auch allein.
Als Eheleute stehen Sie unter dem Schutz des Art. 6 GG, auch ohne Kind, und Sie müssten jederzeit gemeinsam einreisen dürfen.
Problematisch sind ggf. die mangelnden Deutschkenntnisse Ihrer Frau.
Ihre 1. Frage kann ich nicht bestätigen.
Ein Verfahren zur Visa-Erteilung beginnt in der deutschen Botschaft Manila.
Zum Verfahrensablauf selbst muß ich auf die Merkblätter der Botschaft verweisen.
Sie sollten für Ihre Frau eine „Einladung" Ihrer Schwester vorlegen, die dann auch allein in die BRD reist. Danach können Sie einen Flug in derselben Maschine für sich und Ihre Tochter buchen, um wenigstens gemeinsam in die BRD fliegen zu können.
Allerdings wird ein Visum nicht verlängert und es wird stets verlangt, dass Ausländer zur Neubeantragung erst wieder ausreisen. Daher könnte der 2. Antrag nach Bewilligung des 1. Visums noch in Manila gestellt werden.
Dabei kann die Adresse Ihrer Schwester angegeben werden, wenn deren Wohnung groß genug für 2 weitere Personen ist.
Die Entscheidung wird in der Botschaft getroffen. Daneben ist ein Widerspruch zulässig (Remonstration) und Klage bei Verwaltungsgericht.
Frage 6 kann ich nicht bestätigen. Denn die Trennung der Mutter vom deutschen Kind verstößt gegen Art. 6 GG.
Frage 7 ist doppelt gestellt, weil oben bereits beantwortet. Es besteht das Risiko, dass das AusländerAmt auf die Ausreise besteht (auch wenn das Unsinn ist).
Eine maximale Trennungszeit ist nicht vorgesehen. Ein Indiz ist die Möglichkeit einer Untätigkeitseitsklage nach 6 Monaten
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Müller-Roden,
vielen Dank für Ihre Antwort. Durch die Zusammenfassung "Die Visumserteilung für einen BESUCH in der BRD erfolgt für Ausländer immer in ihrem Heimatland bzw. ggf. im Land des berechtigten Aufenthalts" und den Inhalt Ihrer Antwort frage ich mich, ob es evt. zu einem Missverständnis gekommen ist. Es geht mir nicht um einen BESUCH in der BRD (für den ein Schengen-Visum nötig wäre) sondern um einen UMZUG (mit nationalem Visum).
Zu folgendem Absatz möchte ich die Möglichkeit einer Nachfrage gerne nutzen:
"Sie sollten für Ihre Frau eine "Einladung" Ihrer Schwester vorlegen, die dann auch allein in die BRD reist. Danach können Sie einen Flug in derselben Maschine für sich und Ihre Tochter buchen, um wenigstens gemeinsam in die BRD fliegen zu können. Allerdings wird ein Visum nicht verlängert und es wird stets verlangt, dass Ausländer zur Neubeantragung erst wieder ausreisen. Daher könnte der 2. Antrag nach Bewilligung des 1. Visums noch in Manila gestellt werden."
Ich verstehe Ihren Vorschlag noch nicht so genau. Meinen Sie, dass meine Frau zuerst mit einem Schengen-Visum nach Deutschland einreisen soll und dann nach drei Monaten nach Manila zurückzukehren muss, weil das Visum -wie sie erwähnen- nicht verlängert werden kann? Dann würde sie in Manila (dort wieder allein, weil ich + Kind in Deutschland bleiben) ein nationales Visum erhalten, was sie bereits vor der ersten Reise nach Deutschland beantragt und erhalten hat? Da ein nationales Visum meines Wissens nach verlängert bzw. in Deutschland umgewandelt werden kann, ist mir das hier genannte Verfahren mit Einreise, dann wieder Ausreise und dann erneuter Einreise in die BRD noch nicht bekannt.
Ich hoffe, Ihre Antwort kann mir helfen, das Verfahren besser zu verstehen. Bitte nennen Sie unbedingt auch die zutreffenden Paragrafen, damit ich mich in die damit verbundenen Gesetze besser einlesen kann.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Ich habe das Schengen Besuchs Variante angesprochen, weil eine. Hanne besteht, dass Ihre Frau bei dem nach der Bewilligung des Visums folgenden 2. Antrag (noch in Manila) nicht noch einmal nach Manila zurück reisen muß.
Dann läuft das Verfahren, während sich Ihre Frau bereits in der BRD aufhalten kann.
Mit anwaltlicher Hilfe kann dann ggf.das Erzwingen der Rückreise verhindert werden