Unrechtmäßige Entnahme von Gegenständen zu Lebzeiten des Erblassers
.- Euro an Ausgleich, damit endlich die erforderlichen notariellen Genehmigungserklärungen für das mittlerweile verkaufte Haus des Erblassers abgegeben werden und die Auseinandersetzung beendet werden kann. ... Ich für meinen Fall will nun zusätzlich zu dem bereits tätigen Anwalt der Nachlassverwalterin, durch einen anderen Fachanwalt den kompletten Betrag von 12500.- Euro für die Erbengemeinschaft einfordern, da ich keine Lust mehr auf weitere Finten habe, bzw. der Käufer abspringen könnte und mein Entgegenkommen hinsichtlich der 4500.- Euro erschöpft ist. 1.)