Mein Problem: Als meine Mutter vor einem Jahr verstarb hinterließ Sie mir und meinem Bruder ein EFH (110qm / 2000qm Grund) zu gleichen Teilen.Vom Erbschaftsgericht wurde das Erbe auf ca. 110.000 € festgelegt. ... Meine Entgegnung, daß beim Haus immense Kosten auf Ihn und/oder mich zukommen würden ( es wurde seit 1960 lediglich eine Heizung eingebaut ( ca.1980), alles Andere wie Dach, Fenster, Isolierung etc.ist dringend sanierungsbedürftig )wurde von Ihm als unerheblich abgetan. ... Seit dem Tod unserer Mutter, der Vater starb schon vor 30 Jahren ) bewohnt er das Haus alleine, selbstverständlich ohne Mietzahlung und auch ohne Unterhaltskosten wie Miete, Heizkosten, Versicherungen etc.Diese wurden bisher aus dem restlichen Barvermögen unserer Mutter bestritten.