Da die in dem Brief eingestellten die dargestellten Belange eines anderen Betroffenen fast zu 100 % (erst 3.500, dann 2000 dann 1200 Euro) auch auf uns zutreffen und somit auch zum Großteil beantwortet wurden (wir uns zu 99 % sicher sind, dass die Daten wirklich nicht von unserer Tochter heruntergeladen wurden), der ermittelnde Beamte bei der Polizei teilte uns mit, dass er Ungereimtheiten bei der Ermittlung der IP-Adresse in den Akten entdeckt habe, worauf auch eine Einstellung des Strafverfahrens nach § 170 StPo erfolgte, haben wir jetzt seit dem Mitte 2007 weder bezahlt noch eine Unterlassungserklärung abgegeben. Was mich wundert, ist, dass man überall in den Foren liest, dass man diese UE so schnell wie möglich in mod. Form abgeben soll, da ansonsten sehr schnell eine einstweilige Verfügung eingeht.