Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Auf den ersten Blick erscheint der geforderte Betrag nicht unangemessen. Grundsätzlich muss der Verletzer eines Urheberrechts dem Urheber für die unberechtigte Nutzung des Werkes den Betrag zahlen, den der Urheber hierfür angemessenerweise hätte fordern können, wenn er dem Verletzer von vornherein eine Lizenz erteilt hätte. Ob der Urheber durch die unberechtigte Verwendung einen konkreten Schaden erlitten hat, ist dabei grds. unbeachtlich.
Man orientiert sich hier in der Regel an den Bildhonoraren der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Nach derem aktuellen Tarifwerk beläuft sich die Lizenzgebühr für die Nutzung eines Fotos im Internet für 90 Tage auf 150,00 EUR.
Auch der Aufschlag von 100 % wegen der fehlenden Nennung des Urhebers mag zwar nicht in jedem Einzelfall gerechtfertigt sein, ist aber ebenfalls durchaus üblich.
Ich gehe davon aus, dass Sie eine Abmahnung und nicht lediglich ein formloses Schreiben erhalten haben. Ob Ihnen möglicherweise noch weitere Schadensersatzansprüche drohen, bestimmt sich dann nach dem Inhalt der von Ihnen unterzeichneten Unterlassungserklärung. Hier finden sich oft Formulierungen wie "...verpflichtet sich, jeden künftigen Schaden zu ersetzen, den der Urheber aus der unberechtigten Nutzung erleidet".
In jedem Fall sollten Sie darauf achten, eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zu erzielen, nach der durch die Zahlung besagter 500,00 EUR sämtliche Ansprüche abgegolten sein sollen.
Ggf. sollten Sie durch einen Anwalt eine entspechend modifizierte Unterlassungserklärung abgeben lassen.
Sollten Sie sich auf ein gerichtliches Verfahren einlassen, sehe ich nach Ihrer bisherigen Schilderung ein nicht unerhebliches Kostenrisiko auf Sie zukommen, so dass eine gütliche Einigung wohl vorzuziehen wäre.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt