Grunderwerbsteuer, wenn ein Partner das gemeinsame Haus behält
beantwortet von
Rechtsanwalt Franz Meyer / Krefeld
Wenn ich das Haus nun komplett übernehmen will: omuss ich dann lediglich die Grunderwerbsteuer für die 50 % vom Grundstück bezahlen, oder omuss ich Grunderwerbsteuer für die 50 % vom Grundstück UND 50 % vom Haus bezahlen? ... Das Haus gehört ja theoretisch noch der Bank. oGibt es eine Möglichkeit nur für das Grundstück Grunderwerbsteuer zu bezahlen oder anderweitig Kosten zu sparen? Ansonsten würden mich die Grunderwerbsteuer für Grundstück und Haus finanziell ziemlich hart treffen.