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Grunderwerb bei Auszahlung Bruder für Immobilie (angetretene Erbschaft)

4. April 2022 07:40 |
Preis: 70,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Zusammenfassung

Übertragung Miteigentumsanteil durch Geschwister, Anfall von Grunderwerbsteuer

Guten Tag,

ich habe in 2021 eine Erbschaft in Form einer Immobilie angetreten. Mein Bruder und ich sind nun beide im Grundbuch als Eigentümer in der ersten Abteilung des betreffenden Flurstückes eingetragen, als Erbengemeinschaft.
Nun möchte ich meinen Bruder für seine Hälfte des Grundstückes samt Haus auszahlen. Wir haben uns auch auf einen Preis geeinigt.
Ich möchte erreichen als alleiniger Eigentümer des Flurstückes im Grundbuch eingetragen zu sein. Mein Bruder will auch der Löschung seines Names aus der ersten Abteilung im Grundbuch zustimmen, falls man das so bezeichnen kann.
Nun zu meinen Fragen:
- Gilt diese Auszahlung als Grunderwerb? Muss ich also folglich Grundwerbssteuer über die Höhe des ausgehandelten Preises an das Finanzamt abführen?
- Muss ich einen entsprechenden Kaufvertrag zwischen meinem Bruder und mir notariell beglaubigen lassen, um so eine Änderung im Grundbuch zu erreichen?
- Welche Kosten und Gebühren fallen insgesamt an?

4. April 2022 | 09:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Gilt diese Auszahlung als Grunderwerb? Muss ich also folglich Grundwerbssteuer über die Höhe des ausgehandelten Preises an das Finanzamt abführen?

In der Tat ist dies ein grunderwerbsteuerlicher Vorgang. Die Übertragung eines Miteigentumsanteils ist auch nicht von der Grubnderwerbsteuer befreit nach § 3 Ziff. 2 Satz 1 GrEStG. Eine solche Befreiung gilt nur in gerade Verwandschaftslinie. Grunderwerbsteuer läßt sich hierbei nur sparen, wenn Einrichtungsgegenstände, wie eine Küche oder Einbauschränke mit übertragen werden.

2. Muss ich einen entsprechenden Kaufvertrag zwischen meinem Bruder und mir notariell beglaubigen lassen, um so eine Änderung im Grundbuch zu erreichen?
Sie müssen mit Ihrem Burder ein notariellen Vertrag schließen. Der Notar wird dann die Eigentumsübertragung bei dem zuständigen Grund buchamt beantragen.

3. Welche Kosten und Gebühren fallen insgesamt an?
Dies hängt von der Höhe des Kaufpreises ab. Grob sind mit Kosten von 1,0 % bis 1,5 % bezogen auf den vereinbarten Kaufpreis zu rechnen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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