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Scheidung-Haus-Umschreibung

6. Mai 2009 18:21 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Matthias Juhre

Hallo.

In meinem Fall ist es etwas verzwickt:
Ich bin seit 2 Jahren geschieden, mein Ex-Mann bewohnt mit den beiden Kindern das gemeinsam erbaute Haus. Er bezieht ALG und macht z.Zt. ein Stipendium übers Arbeitsamt. Ihm wird jegliches Einkommen angerechnet. Somit auch die Eigenheimzulage. Der Kredit am Haus läuft noch etwa 4 Jahre. Die Raten hat er seit meinem Auszug alleine übernommen.
Ausziehen aus dem Haus kann er nicht, da er mit im Grundbuch steht und der Kredit auf beide läuft. Somit müsste er das Darlehen und die Miete für seine neue Wohnung bezahlen, was nicht machbar ist.
Ich möchte auch nicht in das Haus einziehen, da es für mich zu groß ist. Und ein Verkauf steht nach der momentanen Finanzlage auch nicht zur Debatte.
Nun möchte er aus dem Grundbuch und Kreditvertrag raus, aber weiterhin als Mieter wohnen bleiben. Er stellt auch keinerlei Ansprüche, zwecks Auszahlung. Er möchte lediglich aus dem Vertrag und Grundbuch raus. Ist das irgendwie möglich?
Was für Kosten kommen da in etwa auf mich zu?

Sehr geehrte Fragestellerin,

Eine Entlassung Ihres Ex-Mannes aus dem Darlehensvertrag ist nicht ohne weiteres möglich. Es müsste geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Kündigungsrecht vorliegen (das, wenn Sie beide Darlehensnehmer sind, auch gemeinsam ausgeübt werden müsste). Die Restsumme wird dann fällig, es müsste also umgeschuldet, d. h. ein neuer Kredit aufgenommen werden. Es kann auch eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.

Ihr Ex-Mann kann seinen Anteil an dem Grundstück auf Sie übertragen. Dazu bedarf es eines notariell beurkundeten Vertrags. Es fallen Notar- und Gerichtsgebühren an, die vom Wert des Grundstücks abhängen. Abgesehen davon wären Steuerfragen zu klären (Grunderwerbsteuer, ggfs. Schenkungsteuer). Um welche Kosten und Steuern es sich insgesamt handelt, lässt sich ohne genaue Angaben nicht beantworten.

Nach der Übertragung können Sie das Haus an Ihren Ex-Mann vermieten.

Zunächst sollten Sie das Gespräch mit Ihrer Bank suchen, um die Kosten der vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrags zu klären.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt

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