Sehr geehrte Fragestellerin,
Eine Entlassung Ihres Ex-Mannes aus dem Darlehensvertrag ist nicht ohne weiteres möglich. Es müsste geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Kündigungsrecht vorliegen (das, wenn Sie beide Darlehensnehmer sind, auch gemeinsam ausgeübt werden müsste). Die Restsumme wird dann fällig, es müsste also umgeschuldet, d. h. ein neuer Kredit aufgenommen werden. Es kann auch eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Ihr Ex-Mann kann seinen Anteil an dem Grundstück auf Sie übertragen. Dazu bedarf es eines notariell beurkundeten Vertrags. Es fallen Notar- und Gerichtsgebühren an, die vom Wert des Grundstücks abhängen. Abgesehen davon wären Steuerfragen zu klären (Grunderwerbsteuer, ggfs. Schenkungsteuer). Um welche Kosten und Steuern es sich insgesamt handelt, lässt sich ohne genaue Angaben nicht beantworten.
Nach der Übertragung können Sie das Haus an Ihren Ex-Mann vermieten.
Zunächst sollten Sie das Gespräch mit Ihrer Bank suchen, um die Kosten der vorzeitigen Beendigung des Kreditvertrags zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
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