Auschlagung nach §2306, Erbfolge etc.
vom 17.10.2014
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Frage 2: Durch die Gestalltung des Testament und durch die Geltendmachung des Pflichtteils von Kind A sind die Pflichtteile von Kind B und C zu ca. 105 % belastet. ... Nun steht Kind A for der Entscheidung im Sinne seiner eigenen Kinder aber gegen seine Geschwister (Auschlagung) oder im Sinne seiner Geschwister aber gegen seine Kinder (verbleiben in der Erbengemeinschaft) zu handel. ... Frage 3: Die allgemein vorherschende Meinung in der Erbengemeinschaft beanstandet die Höhe der Vorausvermächtnisse, durch die die Pflichtteile von Kind B und C übermäßig belastet sind.