Selbstschuldnerische Bürgschaft trotz Kaution
beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Da es sich hier nicht um eine freiwillige Bürgschaft handelt, würde mich interessieren, ob die Bürgschaft in diesem Falle als Übersicherung anzusehen ist und somit von vorneherein unwirksam ist. Wenn mein Vater also als Bürge auftritt, können dann überhaupt Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden oder ist die Bürgschaft als nichtig anzusehen, da es sich um eine Übersicherung handelt? ... In einem mir vom Immobilien Management ausgehändigten Formular zur Selbschuldnerischen Bürgschaft ist lediglich von einer "Sicherung aller bestehenden und künftigen Ansprüche, die dem Vermieter aus der Vermietung zustehen" die Rede.