Mein Anliegen ist nun inzwischen, wenn möglich mit dem Verkäufer nichts mehr zu tun zu haben, da kein Vertrauen besteht weder in einen dem Kaufvertrag entsprechenden Ersatzmotor, noch in eine unabhängige neutrale Diagnose, noch in eine qualitative Reparatur des gekauften Motors. ... Entsprechend die Aufteilung für die Nachweispflicht. 2. ist mein erste e-Mail als Mangelanzeige gestzl. gültig? ... Kann ich den Vertrag mit dem Verkäufer auflösen, da der VK erst nach den 14 Tagen Frist reagiert hat?