Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst ist zwischen dem Vertrag zwischen Ihnen und dem online casino sowie dem Vertrag zwischen Ihnen und clickandbuy zu unterscheiden.
Der Vertrag zwischen Ihnen und dem online casino könnte gem. § 134 BGB
nichtig sein. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag ist in Deutschland das Betreiben eines online casinos generell verboten.
Fraglich ist allerdings, inwieweit deutsches Recht anwendbar ist, insbesonder da das online casino im Ausland Ihren Sitz haben dürfte und dort vermutlich auch eine gültige Lizenz besitzt.
In der zivilgerichtlichen Rechtsprechung hat sich inzwischen die Ansicht durchgesetzt, dass deutsches Recht nur dann zum Zuge kommen soll, wenn die Webseite (auch) in Deutschland bestimmungsgemäß abgerufen wird. Dies wird anhand bestimmter Merkmale (u.a. Sprache, Währung, Top-Level-Domain, Leistungsort) ermittelt.
Eine abschließende Beurteilung kann hier demnach nicht erfolgen.
Geht man aber davon aus, dass der Vertrag nicht ist, bedeutet dies jedoch nicht, dass sich dies auch auf das Vertragsverhältnis mit clickandbuy durchschlägt.
Ihrer Sachverhaltsschilderung ist nämlich leider nicht zu entnehmen, dass Sie die mögliche Nichtigkeit des Vertrages je gegenüber clickandbuy geltend gemacht haben und die Zahlungsanweisung beanstandet haben. Der offene Betrag auf Ihrem Konto bei clickandbuy ist nach Ihrer Schilderung allein wegen mangelnder Deckung auf Ihrem Konto entstanden.
Es dürfte insoweit wohl auch auf die AGB von clickandbuy ankommen, wie bei unberechtigten Transaktionen von Ihnen vorgegangen werden muss; in welchem Zeitraum ggf. Einwendungen erhoben werden müssen und ob die Klauseln insgesamt wirksam sind.
Eine abschließende Prognose ist daher leider nicht möglich. Ich empfehle Ihnen einen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen und jedenfalls unverzüglich eine (mögliche) Nichtigkeit des Vertrages gegenüber clickandbuy anzuzeigen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Conzen
(Rechtsanwalt)
Alt Pempelfort 15
40211 Düsseldorf
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