Verweigerung der versprochenen Rückgabe
vom 26.3.2006
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe bei einem Fahrradhersteller per eMail ein Fahrrad bestellt, der mit dem Slogan wirbt: „Wir bauen dein Wunschrad, und wenn es dir nicht gefällt kannst du es innerhalb 3 Tage zurückschicken und bekommst dein Geld zurück.“ Darauf hin habe ich es bestellt und den Betrag vorab überwiesen. Das Rad kam an, hatte aber einige Mängel mit denen ich nicht einverstanden war. Die Firma wollte nachbessern und bat mir dann an eine zus.