Vor 4 Wochen habe ich einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Während der Probefahrt leuchtete die Kontrolllampe EPC dieser Fehler wurde auch im Kaufvertrag so festgehalten. Nachdem ich das Auto gekauft hatte und die Heimreise antritt, wurde das Auto sehr laut und das Fahrverhalten war sehr stotternd und die Kontrolllampe EPC leuchtete wieder auf. Bin dann umgehend zum Händler zurückgefahren und habe das Auto dort zur Reperatur gelassen. Schriftlich teilte mir der Händler mit das der Turbo defekt sei und ausgetauscht wird und er sich meldet. Nach einer Woche Wartezeit hab ich den Händler kontaktiert und er meinte der Fehler ist mit dem neuen Turbo wieder aufgetreten er meldet sich. Daraufhin wollte ich schon vom Kaufvetrag zurücktreten, da erhebliche Mängel mit Reparaturkosten von mind. 500€ vorliegen. Der händler lehnte den rücktritt ab. Nach weiteren 14 tagen wartezeit habe ich den händler erneut angerufen und er meinte das auto steht bei vw und sie glauben das motorsteuergerät sei defekt dieses wird nun getauscht er meldet sich. jetzt sind bereits 4 wochen wartezeit um, das auto befindet sich nicht mehr in diesem zustand wie ich das auto vor ort beim händler gekauft habe und er hat bereits 2mal nachgebessert. daher möchte ich vom kauf zurücktreten da mir die ganze nummer mitlerweile zu unseriös ist. wie gehe ich jetzt am besten vor?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Damit ich Sie optimal beraten kann, können Sie mir - ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen- den Kaufvertrag direkt per Mail an meine Email Adresse senden.
Ich gehe angesichts Ihrer Schilderungen aktuell davon aus, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß Paragraf 475 d BGB wirksam erklärt werden kann. Denn ich gehe hier von einer fehlgeschlagenen Nachbesserung aus, aber auch von einem schwerwiegenden Mangel.
Ggf muss erneut der Rücktritt erklärt werden. Ihr Schreiben und die Reaktion der Gegenseite können Sie mir gerne ebenfalls per Mail zukommen lassen.
Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
Rechtsanwalt Thomas Klein Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht