Rücktritt vom Autokaufvertrag bei unverbindlichen Liefertermin
vom 27.2.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Wir haben am 17.07.2006 ein EU-KFz bei einen Händler bestellt.Als Angabe zum Liefertermin wurde uns mündlich die Angabe von 12-16Wochen gemacht.Schriftlich fixiert wurde in dem Vertrag weder ein unverbindlicher noch verbindlicher Termin.Es steht also Wortwörtlich "Unverbindlicher Liefertermin:(und hier steht nichts)" Da auch nach mehrmaliger telefonischer Nachfrage unserseits keine genaue Angabe zur Lieferung des Fahrzeugs gemacht wurde haben wir uns entschlossen am 17.12.2006 eine Frist bis zum 31.12.2006 zur Lieferung zu setzen. ... Daraufhin antworteten wir, das wir uns nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden sehen und das Fahrzeug nicht abnehmen werden. Frage:Bin ich nun nach so einer langen Lieferzeit verpflichtet den Wagen von dem Händler abzunehmen?