Gewerbeuntersagung auch für Freiberufler und Möglichkeiten
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Frage 3: Könnte meine Ehefrau bzw. eine nahestehende Person meine "Tätigkeit" übernehmen und mich sozialversicherungspflichtig anstellen? Anmerkung: Natürlich weiß ich, dass kein sogenanntes "Strohmann"-Verhältnis vorliegen darf und die "eingesetzten Personen" zuverlässig sein müssen.