Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Zunächst zu Ihrer zweiten Frage:
Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben benötigen Sie normalerweise kein Visum.
Österreich nimmt teil am sogenannten Visa Waiver Programm mit den USA. Daher werden für Staatsangehörige der teilnehmenden Länder keine Visa für einen Aufenthalt in den USA bis zu 90 Tage verlangt.
Aber das Programm hat jedoch eine wichtige Einschränkung.
Das Visa Waiver Programm bestimmt: Wenn Sie vorbestraft sind, dann benötigen Sie ein Visum. Daher wären Sie aufgrund der genannten Vorstrafe verpflichtet, ein Visum bei dem US-Konsulat zu beantragen.
Auch wenn Sie lediglich im Transit sind, ist dies eine Einreise.
Zu Ihrer 2. Frage muß man sagen:
Probleme bei der Einreise in die USA sind inzwischen nie ausgeschlossen. Auch wenn Sie kein Visum brauchen würden, verlangen die USA eine elektronischen Einreiseerlaubnis (ESTA).
Dies ist mindestens 72 Stunden vorher zu beantragen. Es bleibt hinzuzufügen, daß die USA sich das Recht vorbehalten, selbst bei genehmigter ESTA die Einreise zu verweigern, auch wenn das natürlich nicht der Normalfall ist.
Hinsichtlich der Vorstrafe ist zu sagen: Die USA haben in der Vergangenheit offensichtlich in Bezug auf verschiedene Länder – darunter auch Österreich – Druck gemacht, damit der Zugriff auf polizeiliche Daten genehmigt wird.
In Deutschland ist die Anfrage der US-Behörden über § 57 BZRG
möglich. Eine entsprechende Anfrage ist mit Sicherheit auch an österreichische Behörden möglich, selbst wenn mir keine Informationen vorliegen, daß den US-Behörden der direkte Zugriff auf die polizeilichenen Datenbanken genehmigt wurde.
Daher muß die Antwort auf Ihre Frage wohl lauten: Es ist davon auszugehen, daß die erwähnte Vorstrafe in den Datensätzen der Behörden in Österreich vorhanden sind.
Bei den US-Behörden muß jedenfalls davon ausgegangen werden, daß Sie entsprechende Anfragen nach Vorstrafen regelmäßig stellen.
Es wäre daher zumindest nicht ausgeschlossen, daß die US-Behörden von der Vorstrafe erfahren und Ihnen die Einreise verweigert wird.
Daher wäre wahrscheinlich die beste Lösung, daß Sie ein Visum beim US-Konsulat beantragen. Wenn dieses abgelehnt wird, dann sollten Sie sich um einen Dirkektflug ohne Zwischenstopp über die USA bemühen.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
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60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de
Diese Antwort ist vom 26.10.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Mack,
Vielen Dank für die Info.
Eine Frage nur bezüglich der Einreise in Kanada, diese sollte aber problemlos möglich sein ?!
Vielen Dank !
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne möchte ich Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:
Auch Kanada hat Bestimmungen, die vorbestraften Personen die Einreise in das Land verbieten.
Nähere Informationen hierzu gibt es auf der folgenden Webseite: www.cic.gc.ca/english/information/faq/inadmissibility/index.asp
Soweit mir bekannt ist, werden Dokumente wie polizeiliches Führungszeugnis etc. nur bei längerem Aufenthalt verlangt.
Dennoch gibt es z.B. vom Auswärtigen Amt den Hinweis:
„Ebenso wird im Regelfall Personen, die Straftaten begangen und/oder eine kriminelle Vergangenheit haben die Einreise nicht gestattet. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, wenden Sie sich bitte vor Ihrer Ausreise an die Visaabteilung der zuständigen kanadischen Vertretung."
Für Personen aus Österreich ist zumindest kein Visum erforderlich. Mir sind auch keine Berichte über Standard-Abfragen über Vorstrafen von kanadischen Behörden im Falle von Touristen bekannt, wie dies wohl regelmäßig durch US-Behörden geschieht.
Normalerweise wird lediglich der Paß, Rückflugticket, Geldmittel etc. überprüft.
Dennoch muß man wohl sagen: Eine Garantie, daß es zu keinen Problemen bei der Einreise kommt, wird Ihnen wohl niemand geben können. Wenn Sie die Vorstrafen bei der Einreise angeben, kann die Einreise aufgrund der o.g. Bestimmungen verweigert werden.
Ich hoffe ich konnte Ihre Nachfrage zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt