Strafe hieraus vor dem AG 20 Tagessätze zu 7 € (arbeitslos und mittellos wegen der Insolvenz) und 15 TS zu 7 € - daraus wurde eine Gesamtstrafe von 25 TS zu 7 € gebildet (175 €). ... Antwort: „Warten, weil dann eine erneute Gesamtstrafe gebildet würde, damit ich nicht unbillig beschwert würde.“ Drittes Verfahren zwei Monate später, Strafbefehl 60 TS zu 50 € (immer noch arbeitslos und mittellos, es hatte sich zwischenzeitlich nichts geändert, keinerlei Sozialbezüge oder irgendwelche Hartz-Segnungen) Dann Beschluss des AG die 20 Tagessätze zu 7 € und die 15 Tagessätze zu 7 € werden plötzlich zu 45 Tagessätzen zu 7 € umgewandelt (Wahrscheinlich ein Übertragungsfehler) und dann mit der Strafe 60 Tagessätze zu 50 € zu einer Gesamtstrafe von 80 Tagessätzen zu 40 € vermischt mit der Begründung mich nicht ungebührlich zu beschweren. ... Alles ist so, wie beschrieben, die Unterlagen sind vorhanden – vielleicht erbarmt sich ja einer mit mir, faul und falsch bin ich nicht, nur leider momentan völlig arm.