Ebay Betrug begangen, mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?
vom 22.10.2007
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Hallo, ich habe eine kurze Frage und hoffe auf eine schnelle Antwort. Es geht darum das ich im März 2007 ebay betrug begangen habe. ich habe einen laptop zum verkauf angeboten weil ich geld für einen grabstein für meinen vater zusammen sparen wollte. zwei leute haben daraufhin die bitte geäußert den laptop per sofortkauf zu erwerben. beiden habe ich im eifer des gefechts meine kontodaten gegeben und beide haben überwiesen. nachdem ich feststellte das ich beiden den laptop verkauft habe, habe ich einer person den laptop zugeschickt und die andere gebeten den betrag der ja irrtümlicher weise überwiesen worden ist in raten zurück zahlen zu dürfen. doch leider hab ich nie eine antwort auf meine bitte erhalten. die eine person, hat strafanzeige gestellt weil der rechner angeblich nie angekommen ist und die andere auch, obwohl ich im geschrieben habe das ich das geld zurück zahlen möchte. auch der person nr 1 habe ich aus kulanz angeboten die hälfte des betrages zurück zu überweisen aber danach nie antwort erhalten. insgesamt handelt es sich um einen schaden von ca 320€. leider habe ich mir in der vergangenheit auch etwas wegen betrug zu schulden kommen lassen (nicht internet). die geldstrafe habe ich aber abgeleistet. nun meine frage, da ich am mittwoch hauptverhandlung habe: mit welcher strafe ist zu rechnen?