bei den betrugssachen geht es um zahlungen mit nichtgedeckter ec-karte und bei den urkundenfälschungen geht es um die erstellung von verrechnungsschecks.... ich muss leider sagen, das diese vorwürde auf mich auch zutreffen, und ich auch alles bei der polizei gestanden habe, desweiteren muss ich sagen, das ich schon einmal wegen betrug zu 70 stunden gemeinütziger arbeit verurteilt worden bin. mei anliegen ist es, habe ich die möglichkeit auf einen pflichtverteidiger, udn mit was für einem strafmaß muss ich rechnen, ich habe mein leben seit dem vorfall grundsätzlich geändert, ich habe jetzt eine ausbildung befgonnen, habe den kontakt zu meinem ganzen umfeld abgebrochen indem ich mich bewegt habe als die straftaten erfolgt sind, udn habe auch einen neuen wohnsitz, und werde auch alles gesthehen vor gericht, desweiteren habe ich mich um eine schadeswiedergutmachung gekümmert..... jetzt hat der staatsanwalt die eröffnung des verfahrens vor dem jugendschöffengericht gefordert.... habe ich eventuell die chance auf eine bewährungsstrafe???