Sehr geehrter Ratsuchender,
in Anbetracht der nicht unerheblichen Vorwürfe, sollten Sie einen Anwalt beauftragen.
Sie haben zwar den gesamten Sachverhalt bereits anläßlich des Vorfalls bei der Polizei offengelegt, aber es wird hier auf die Höhe des Strafmaßes ankommen. Hier sollten Sie das weitere Vorgehen einem Anwalt überlassen.
Mit diesem wird dann auch erörtert werden, ob Sie einer Vorladung bei der Polizei Folge leisten sollten. Der Anwalt wird zunächst die Akte einsehen, um zu erkennen, welche Angaben von Ihnen dort aufgenommen wurden. Eine Stellungnahme kann dann über den Anwalt erfolgen.
In Anbetracht der nicht unerheblichen Vorwürfe könnte hier im günstigsten Fall noch eine Geldstrafe erreicht werden. Die Höhe richtet sich nach Ihren derzeitigen monatlichen Einkünften. Aber wohlgemerkt, das wäre der günstigste Fall.
Eine Freiheitsstrafe wird nach meinem Dafürhalten nicht in Betracht kommen.
Aber hier kann eine Freiheitsstrafe zwar ausgesprochen werden, die dann aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dieser Ausgang des Verfahrens dürfte in Anbetracht der Vorwürfe, wenn diese sich dann bestätigen, am ehesten in Betracht kommen. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass Sie bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind. Zu Ihren Lasten ist aber auch der Umstand erheblich, dass Sie über einen langen Zeitraum die Fahrkarte genutzt haben.
Beauftragen Sie daher einen Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
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