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Anklage wegen Amtsmissbrauchs, Dokumentenfälschung, Amtsanmaßung und Schwarzfahren

9. Dezember 2020 06:10 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe im September 2019 bei der Bundeswehr gearbeitet. Dort habe ich das Dienstsiegel genommen und meine Fahrkarte verfälscht ( im Alter von 21 jahren). Ich bin seit Dezember 2019 KEIN Mitglied mehr bei der Bundeswehr. Gestern (08. Dezember 2020) wurde ich beim Schwarzfahren mit dieser Fahrkarte erwischt. Der Schaffner hat mich der Polizei übergeben und ich habe dort alles gestanden und ausgesagt. Nun werde ich bald eine Vorladung zur Polizei erhalten. Ich habe vor hinzugehen und die ganze Wahrheit zu sagen, wie ich es auch hier geschildert habe. Ich denke ich werde wegen Urkundenfälschung, Amtsmissbrauch und Amtsanmaßung angeklagt. Ich würde gerne wissen: Soll ich einen Anwalt einschalten für diesen Fall? Ich bin finanziel sehr knapp bei Kasse und könnte mir keinen leisten ohne mich zu verschulden. Und was für Konsequenzen könnten auf mich zukommen? Erwartet mich eine Freiheitsstrafe? Oder wird es vielleicht nur eine Geldstrafe? Wenn es eine Geldstrafe wird, mit welcher höhe kann ich ungefähr rechnen?
Ich habe keine Vorstrafen, bin zurzeit Arbeitslos (angehender Student) und habe mir durch diesen Betrug Leistungen von ungefähr 200-400 Euro bei der Deutschen Bahn erschlichen.

Vielen Dank!

9. Dezember 2020 | 07:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

in Anbetracht der nicht unerheblichen Vorwürfe, sollten Sie einen Anwalt beauftragen.

Sie haben zwar den gesamten Sachverhalt bereits anläßlich des Vorfalls bei der Polizei offengelegt, aber es wird hier auf die Höhe des Strafmaßes ankommen. Hier sollten Sie das weitere Vorgehen einem Anwalt überlassen.

Mit diesem wird dann auch erörtert werden, ob Sie einer Vorladung bei der Polizei Folge leisten sollten. Der Anwalt wird zunächst die Akte einsehen, um zu erkennen, welche Angaben von Ihnen dort aufgenommen wurden. Eine Stellungnahme kann dann über den Anwalt erfolgen.

In Anbetracht der nicht unerheblichen Vorwürfe könnte hier im günstigsten Fall noch eine Geldstrafe erreicht werden. Die Höhe richtet sich nach Ihren derzeitigen monatlichen Einkünften. Aber wohlgemerkt, das wäre der günstigste Fall.

Eine Freiheitsstrafe wird nach meinem Dafürhalten nicht in Betracht kommen.

Aber hier kann eine Freiheitsstrafe zwar ausgesprochen werden, die dann aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Dieser Ausgang des Verfahrens dürfte in Anbetracht der Vorwürfe, wenn diese sich dann bestätigen, am ehesten in Betracht kommen. Dabei wird zu berücksichtigen sein, dass Sie bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind. Zu Ihren Lasten ist aber auch der Umstand erheblich, dass Sie über einen langen Zeitraum die Fahrkarte genutzt haben.

Beauftragen Sie daher einen Anwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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