Die dort ermittelte Polizistin schickte beide Geschädigten bei aufnahme der Anzeigen zu mir und die Polizei Beamtin meinte, wenn wir nun anzeigen muss sie uns anzeigen wegen Nötigung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Ich hielt dies für einen Witz, denn die Anzeige müßte ja der Fahrer aufgeben wegen Nötigung und das wäre ja gut für uns, denn dann wissen wir wer die Ordner zusammengefahren hat. ... Nun meine Frage an Sie meine Damen und Herren, wie schätzen sie die Lage ein, was ist dran an der Aussage des Polizisten das dies keine Nötigung sein kann und was heißt Eingriff in den Straßenverkehr auf einem Parkplatz von dem wir Mieter sind?