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104 Ergebnisse für beleidigung körperverletzung

Filter Strafrecht
Beleidigung/Bedrohung durch Nachbarn
vom 1.4.2012 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
schönen guten abend. wir wohnen in einen mehrfamilienhaus und neben an ist noch eins was dazugehört. im februar ist in beiden häusern eine sehr grose familie eingezogen eine person bei uns der rest im anderen jetzt is es aber so das wir von denen ständig beleidigt werden. doch gestern den 31,3 wurde es zuviel wir haben mit unseren nachbarn und ihrer schwester und deren mann den geburtstag von meiner nachbarin gefeiert. und wurden als unsere drei männer bier holen wollten(ich trinke nicht da ich schwanger bin und auf meine tochter aufgepasst habe) wurden wir drei frauen als schlampe und scheis deutsche beschimpft obwohl wir nichts gemacht haben. doch am abend wurde es noch schlimmer. die schwester von meiner nachbarin wurde so provosiert das sie runter rannte um mit denen zu reden. ihr mann is gleich hinterher. als sie drausen war sind gleich drei bis vier frauen auf sie los und haben sie zu boden geprügelt ihr mann wurde auch angegriffen so das beide ins krankenhaus mussten. mein mann und der meiner nachbarin sind dann runter zum schlichten. doch auch mein mann wurde von der mutter geschlagen und er hat nichts gemacht. wir wurden alle von der polizei vernommen. und heute am 1,4 fing der vater an zu brüllen das er mein mann sich packen möchte weil der angeblich seine frau geschlagen haben soll.und die tochter meinte zu mir mich kriegt sie auch noch und sie wird mich ficken. als die polizei wieder da war haben die wie immer alles abgestritten. blos ich kann nicht mehr ich geh nicht mehr alleine ohne mann raus aber ich hab angst um meine tochter und meinen mann. wir leben leider vom amt da mein mann seine arbeit verloren hat. ich brauch hilfe den der vermieter eine firma macht nix sondern sagt nur er kann auch anders. bitte geben sie uns einen rat. ivonne
Mögliche Konsequenzen eines kleinen Ausrasters
vom 12.6.2005 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich befürchte nun, daß mir im Zuge eines Ermittlungsverfahren folgende Dinge vorgeworfen werden könnten: -Beleidigung (wenn die Ermittlungsbehörden der Version "Schlampe" statt "Verdammt" glauben?) ... -versuchte Körperverletzung (Die Damen behaupten, ich hätte sie angreifen wollen. Stimmt aber nicht: Ich hatte und suchte keinen körperlichen Kontakt mit ihnen, und durch einen aus 0,75m geworfenen kleinen Papierflyer kann man ja nun wirklich niemanden verletzen) Zu meiner Person: Ich bin bisher nie im Leben mit dem Gesetz in Konflikt geraten, also nicht vorbestraft (auch keine Strafe, die nur im BZR auftaucht), habe allerdings ungerechtfertigterweise 2002 einmal eine Anzeige wegen Beleidigung erhalten, die dann aber auch eingestellt wurde.
Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährliche Körperverletzung, Falschaussage
vom 6.7.2006 35 € Historischer Preis
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Insbesondere wegen des Fastanfahrens, der gemeinschaftlichen Körperverletzung, der Falschaussage i.d. Sinne, dass ich die Frau geschlagen haben soll, wegen Beleidigung, Bedrohung sowie wegen Sachbeschädigung. ... Glücklicherweise gab es Zeugen, die den Vorfall z.T. beobachtet haben, wie z.B. die gemeinschaftliche Körperverletzung sowie die Bedrohung...
Anzeige wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage, vorsätzliche Körperverletzung
vom 7.6.2011 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zunächst eine Schilderung auf der Grundlage einer Aussage einer anwesenden Bekannten.: Ich war auf einer Geburtstagsparty, in der ich nur das Geburtstagskind und wenige Andere kannte. Nachts gegen 4 Uhr war ich sehr betrunken und habe wohl ein Mädchen unsittlich berührt (und anschließend mit deren Bruder geprügelt?!). Genaueres, außer dass sie wohl noch Minderjährig ist (17) weiß ich allerdings nicht, da ich mich an nichts erinnern kann und die Betroffene nicht kenne.
Körperverletzung durch Türsteher
vom 22.6.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geherte Damen und Herren, Ich war gestern mit meinem Bruder in der Stadt unterwegs.Als mein Bruder ins DAX (Ein Disko in Braunschweig) wollte (ich war total dagegen das wir in diese Kneipe gehen) wurde er von dem Türsteher geschupst, ich bin natürlich gleich hin gerannt um zu versuchen den Fall friedlich abzuschließen, aber als ich da war wurde ich sofort von dem Türsteher geschupst mit diesem Satz:"Heute kein durchkommen für Ausländer", obwohl ich da gar nicht rein wollte.Als er mich geschuppt hat, hab ich ihn auch geschupst und auf einmal kamen noch 5 Kollegen von ihm und haben mich richtig geprügelt. Polizei und Krankenhaus waren sofort da, es wurde eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen ihn aufgenommen,und der Krankenwagen hat mich ins Krankenhaus gebracht.Da hat den Arzt festgestellt ,daß es kein Nasenbruch war sondern Schwellung.("ich kann es nicht genau lesen was er da geschrieben hat"). ich habe heute höllische schmerzen in der Nase und meine Lippe ist sehr angeschwollen ,sodaß nichts festes essen kann sondern nur was flüssiges.
Jugendgericht
vom 12.6.2005 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, wie könnte eine Gerichtsentscheidung aussehen bei der Martin (17 Jahre)wegen gefährlicher Körperverletzung angezeigt wurde? ... Gegen Martin läuft seit Februar 2005 eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. ... Martin war noch niemals wegen Körperverletzung angeklagt.
beleidigung nötigung falsche verdächtigung
vom 4.8.2007 40 € Historischer Preis
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sehr geehrte damen und herren, meiner meinung nach wurde ich per email von einer internetbekannten beleidigt genötigt und falsch verdächtigt. sie schrieb mir per email:"dass ich wirklich an verfolgungswahn leide" sie behauptet in ihren mails an mich, ich würde Datenmissbrauch betreiben, um pn`s auszulesen. dazu müssen sie wissen, dass ich ein vogelforum betreibe und diese person bei mir als registrierte userin und moderatorin zugegen war. nach einigen vorfällen vertraute ich ihr nichtmehr und sperrte sie. diese tatsache brachte sie so zum hass, dass sie nun versucht, mir und meinem forum zu schaden, wo sie nur kann. sie schrieb mir, ihr sei nun jedes mittel recht. nun behauptet sie, ich würde mit ihrem nicknamen mich in meinem forum aufhalten um irgendwelche dinge zu drehen und ihre oder andere pn´s ausspionieren. sie hätte zeugen dafür, dass ich um bestimmte uhrzeiten mit ihrem nicknamen auftauche. dieses sei als screenshot gespeichert. ich muss dazu sagen, dass wenn man im forum gesperrt ist, und man versucht sich trotzdem anzumelden, zwar der username zu sehen ist, aber der user nicht rein kommt ins forum. ich weiss auch, dass sie ihr passwort von anderen foren hergibt, damit nichtangemeldete ihr bekannte user lesen können. auch mir gab sie schon mal ihr passwort von einem anderen forum, damit ich mitlesen konnte. den beweis, dass es so war, habe ich von ihr in einer email geschrieben und somit bestätigt bekommen. entweder sie hat ihr passwort jemanden anderen gegeben, damit sie sich im forum sehen lassen, bei einem versuch sich anzumelden, um behaupten zu können, dass ich , ihren nicknamen verwende. oder sie hat es selbst getan oder ihr mann. um in deren userbereich zu kommen, müsste ich das passwort wissen oder ich müsste hacken können. das alles kann ich nicht. und um pn´s zu lesen, muss ich nicht mit fremden nicks herum geistern. pn´s als beweismittel, könnte ich mir von meinem hoster auslesen lassen. ich persönlich kenne mich nichtmal mit datenbanken aus und brauche immer supporthilfe. dies kann ich jederzeit nachweisen. ich bin 60 und kann mit ach und krach mit meinem computer ins internet um zu surven und mein forum zu beobachten. ich will diese person, der ich einst vertraute, nun anzeigen auch wegen nötigung. denn sie schrieb mir auch, dass, wenn ich nicht sofort ihre daten und beiträge lösche, sie gegen mich vorgeht, wegen missbrauch ihrer daten. dafür hätte sie zeugen und es sei alles gespeichert und gesichert. ich meine, sie kann mich auffordern, bis dann und dann, ihre personenbezogenen daten zu löschen,(habe ich eh schon getan) sie darf aber keinesfalls schreiben, dass sie sonst mittel gegen mich verwendet, die meiner meinung nach schon kriminell sind, wie, mich des datenmissbrauchs,zu bezichtigen, mit einer klage. ich fühle mich genötigt, beleidigt, und einer falschen tat bezichtig. dies kommt mir schon vor, wie eine erpressung. alle emails habe ich gespeichert. mfg
Nachfrage
vom 10.5.2009 25 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, ich stellte vorhin eine Frage http://www.frag-einen-anwalt.de/Ist-das-Fragen-ob-ein-User-im-Net-HIV-hat-eine-Straftat--__f63351.html Leider ist mir nun immer noch nicht klar, ob ich bescheid bekomme vond er StA und was ich auch bei Einstellung der Sache zu erwarten habe, bekommeich Besuch von der Kripo, werde ich vorgeladen etc. ? Ich wohne hier nicht alleine und hätte das schon gerne gewusst, auch wenn nix dran ist, ist mir das Thema unangenehm, ich hätte daher gerne einen etwas konkreten Ablauf erfahren, vielen Dank
vom exfreund geschlagen
vom 20.6.2005 15 € Historischer Preis
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-beschimpfungen waren neu und ungewohnt. ich bin auf den beifahrersitz geklettert und hab ihn gefragt, ob ich das gerade geträumt hatte. er wiederholte die aussage in ruhigem ton wieder. ich fing an zu weinen und zu betteln, daß er aufhören soll. er fuhr weiter ruhig fort mit beschimpfungen darüber, wie sehr er mich verabscheut und drehte sich dann nahe zu mir und zischte mir dicht ins gesicht wieder "schlampe". ich bekam angst und nam eine wasserflasche vom boden und spritzte ihm einen schuss wasser ins gesicht und rief, daß er aufhören soll. da hat er mich gepackt, an die scheibe vom beifahrersitz gedrückt, die wasserflasche über mich ausgeschüttet, mir dann immer wieder ins gesicht geschlagen. ich habe versucht ihn wegzustossen und gerufen, daß er aufhören soll. er hat dann mein gesicht in die hand genommen, meinen kopf gegen die scheibe gepresst und mir sehr ruhig ins gesicht gezischt: "satan, du satan, verschwinde aus meinem leben, du schlampe". ..und schlug mir noch einmal ins gesicht. dann hat er mich losgelassen. ich habe meine sachen gegriffen, bin raus aus dem auto, habe meine freundin angerufen, bin zum autobahnzubringer gelaufen und hab mich dort abholen lassen. ich habe leichte blaue flecken am arm und rücken. im gesicht ist nichts. er rief am sonntag später an, um zu fragen, daß ich mir hoffentlich darüber bewusst bin, daß ich ihn provoziert hätte und daß die sache auf meine kappe geht. ich habe das gespräch dann beendet. nun bin ich mir darüber im klaren, daß der emotionale aspekt hier schwer wiegt. ich möchte mich aber jetzt von emotionalität trennen, weil ich denke, daß schlagen und auch beleidigungen nicht rechtens sind. ich überlege also, anzeige zu erstatten und möchte ihre meinung dazu erfahren.
Könnte es zur Anzeige kommen mit Strafe?
vom 16.10.2020 für 25 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Die letzte starfe war 9 Monate Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung. 15.03.2020 einfache Körperverletzung, 1050 Euro Geldstrafe, noch nicht rechtskräftig. ... Beim runter gehen sag ich zu ihm, ok wir sehen uns und hinterher noch ein schimpfwort auf türkisch, das Sagt man wenn man zu etwas wütend reagiert muss nicht die Person als beleidigung gelten, wenn man es anderst formuliert.
2x Ermittlungen...
vom 8.7.2020 für 25 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, es laufen derzeit 2 Ermittlungen, einmal wegen einfache Körperverletzung, und einmal habe ich jemanden wegen beleidigung angezeigt. ... Ich bekam ein Ermittlungsbescheid, Vorwurf einfache Körperverletzung.
Beleidigung Gewaltandrohung Verunglimpfung der Ehe
vom 10.1.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Unsere Familie wird von unserem Untermieter (ledig keine Kinder) zunehmend Feindselig behandelt. Vor einem halben Jahr habe ich ihm bereits angedroht Anzeige zu erstatten wenn er mich noch einmal beleidigen sollte. Unsere Tochter 8 wird als Schreihals bezeichnet und wenn unser Sohn 9 die Wohnungstür offen läßt betritt er, nach dem anklopfen, unsere Wohnung und meckert meinen Sohn an es würde nach Essen stinken, ob wir Säcke vor den Türen hätten usw.
Löschfrist einfaches Führungszeugnis
vom 13.7.2023 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Löschfrist einfaches Führungszeignis zur Vorlage bei einem Arbeitgeber in der freien Wirtschaft Urteil vor 2016: Ich glaube 90 oder 120 Tagessätze wegen Beleidigung und Bedrohung Urteil Januar 2019: 9 Monate auf Bewährung und 5.000 Euro Schmerzensgeld im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. ... Juni 2023: 90 Tagessätze wegen Beleidigung und Zechbetrug Ein Führungszeugnis aus 2018 führte keinen Eintrag, eines aus 2019 dann das Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und dann diesmal auch das aus vor 2016 wegen Beleidigung und Bedrohung auf.