Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Grundsätzlich wäre hier eine Anzeige gegen Sie wegen Beleidigung denkbar, ebenso eine Verurteilung, wenn das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass Ihnen ein strafbares Handeln (hier: Beleidigung) nachweisbar wäre.
Ich gehe hiervon jedoch im von Ihnen beschriebenen Fall nicht aus. Wenn Sie eine Beleidigung nur pauschal bestreiten und sich ansonsten nicht weiter zur Sache äußern, dürfte eine Tat nicht nachweisbar sein.
Wichtig wäre, dass Sie wirklich keinerlei weitere Angaben machen.
Da Sie bei einer eigenen Strafanzeige den Sachverhalt schildern müssten würde ich hiervon abraten und Ihnen dazu raten, zunächst abzuwarten und sich, sollte es ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geben, wie oben skizziert zu verhalten.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt