Falschangaben EV
vom 13.9.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Also ich musste in 2006 eine EV abgeben.Nun erhielt ich Post von der Kripo mit einer Vorladung, ich hätte falsche Angaben in der EV gemacht.Als ich anrief sagte man mir ich hätte ein Konto nicht angegeben.Da ich davon ausging das nur Guthaben anzugeben ist lies ich es frei, zu der Zeit erhielt ich nur Arbeitslosengeld es ging also nur unpfändbares Einkommen ein.