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Anzeige wegen Warenbetrug bekommen

28. März 2022 20:04 |
Preis: 25,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Lisa-Marie Loeks

Hallo,
Ich habe eine Vorladung bei der Polizei erhalten wegen angeblichen Warenbetrugs. Diese Vorladung habe ich abgesagt und bin nicht zur Vorladung gegangen. Ich weiß leider nicht um was es sich genau handelt aber habe eine Vermutung. Ich habe eine Musiksoftware für 100 euro verkauft. Die lizenz der Musiksoftware wird mit einem 16 stelligen code weitergegeben den ich ihm auch gesendet habe natürlich. Der käufer meinte jedoch das der Code nicht gültig sei obwohl ich es ihm gesendet habe und er eigentlich auch gültig war. Wie schon gesagt habe ich jetzt eine Anzeige wegen warenbetrug bekommen. Welche Strafe sollte ich erwarten bei einem Wert von 100 euro. Ich bin 20 jahre alt nicht vorbestraft und mache mein abi. In deiner Anzeige stand dass es zum jugendstrafrecht zählt.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ohne die Ermittlungsakte zu kennen, ist eine genaue Einschätzung sehr schwierig. Es war in jedem Fall richtig, zunächst keine Angaben gegenüber der Polizei zu machen. Dabei sollten Sie es auch ohne vorherige Akteneinsicht belassen.

Nach Akteneinsicht durch einen Anwalt, könnte dieser mit Ihnen eine Stellungnahme zum Sachverhalt ausarbeiten, um so auf eine mögliche Einstellung des Verfahrens hinzuarbeiten.

Im Falle einer Strafe würde es tatsächlich zunächst darauf ankommen, ob Sie nach Jugendstrafrecht verurteilt werden würden. Da Sie 20 Jahre alt sind, mithin Heranwachsender, richtet sich dies nach Ihrer persönlichen Reife oder die Tat muss sich als jugendtypische Verfehlung darstellen.

In jedem Fall gehe ich davon aus, dass Sie hier nicht mehr als eine geringe Geldstrafe zu befürchten hätten. Falls Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt, wäre dies die Geldauflage. Es besteht in Ihrem Fall allerdings auch die Möglichkeit, nur Weisungen, wie beispielsweise Schadenswiedergutmachung oder die Ableistung von Arbeitsstunden zu erlassen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Lisa-Marie Loeks
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 28. März 2022 | 21:27

Vielen dank für ihre Antwort.
Ich wurde nach dem jugendstrafrecht verurteilt. Wie wahrscheinlich wäre die Einstellung des Verfahrens ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. März 2022 | 21:35

Das lässt sich leider so pauschal -vor allem ohne Einsicht in die Ermittlungsakte- nicht beantworten, da dies von vielen Faktoren abhängt.

Sie könnten sich beispielsweise bereits jetzt um die Wiedergutmachung des Schadens kümmern. Dies würde einer Einstellung sicher entgegen kommen.

Ich würde Ihnen allerdings empfehlen, zunächst einen Blick in die Ermittlungsakte zu werfen, um entscheiden zu können, was das beste Vorgehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Lisa-Marie Loeks
Rechtsanwältin

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