Sie hat keinen verwertbaren DEU Abschluss, hat 40 Stunden Vertrag bei VHS, ihr Netto: 755.00 € zuzüglich Wohnvorteil des Hauses von 560,00 € Ihr Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen somit in Höhe von 1.315,00 € Bin Beamter, Netto: 4.000,00 € Mein Unterhaltrechtlich relevantes Einkommen in Höhe von 3080,00 € Ein beiden bekannter Rechtsanwalt vertritt meine Frau. ... Ihr Anwalt errechnet demnach zunächst die Differenz zwischen meinem maßgeblichen Einkommen (3080,00 € minus 336,00 = Zahlbetrag Tochter 18 J. und Mittelwert zwischen Zahl- und Tabellenbetrag für 16 J. in Höhe von 400 €.) ... Diesen Betrag müßte ich ihr derzeit bezahlen, er wird sich bekanntlich erhöhen – unbegrenzte Laufzeit vorausgesetzt – bei jeder wie auch immer bedingten Erhöhung meines maßgeblichen Einkommens, z.B bei Wegfall des Kindsunterhalts oder der Hausverbindlichkeiten.