Sehr geehrte Damen Herren,ich bin Tschechische Staatsbürgerinn und wohne seit 2005 in der BRD,da ich hier meinen Mann geheiratet habe.Aus erster Ehe habe ich 3 Kinder von einem Tschechen.Meine Älteste Tochter lebt seit Januar beim Ex in CZ un dieser hat auch das Sorgerecht beantragt.Ich wurde im Jahr 2002 geschieden,und das Sorgerecht für die 3 Kinder habe ich erhalten.Mein Ex wurde zu Unterhaltszahlungen verpflichet.Er bezahlt nicht immer, und wenn dann nicht zum Termin wie vom Gericht festgesezt.Bin ich verpflichtet auf die Ladung vom Gericht aus CZ zu reagieren,und kann ich von hier aus über die Deutsche Justiz klagen sowie über den Sorgerechtstreit so auch über die ausbleibenden oder nicht termingerechten Unterhaltszahlungen klagen da die Tschechischen Behörden komplett gegen uns Arbeiten.Desweiteren für wieviel Unterhalt kann ich Verurteilt werden wenn mein Ex das Sorgerecht für die Älteste Tochter bekommt,ich bin momentan Hartz4 bezieher.Vielen Dank für ihre Auskunft.MFG Blöchl Lenka