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Unterhaltszahlungen-Sorgerecht

21. März 2009 14:03 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Sehr geehrte Damen Herren,ich bin Tschechische Staatsbürgerinn und wohne seit 2005 in der BRD,da ich hier meinen Mann geheiratet habe.Aus erster Ehe habe ich 3 Kinder von einem Tschechen.Meine Älteste Tochter lebt seit Januar beim Ex in CZ un dieser hat auch das Sorgerecht beantragt.Ich wurde im Jahr 2002 geschieden,und das Sorgerecht für die 3 Kinder habe ich erhalten.Mein Ex wurde zu Unterhaltszahlungen verpflichet.Er bezahlt nicht immer, und wenn dann nicht zum Termin wie vom Gericht festgesezt.Bin ich verpflichtet auf die Ladung vom Gericht aus CZ zu reagieren,und kann ich von hier aus über die Deutsche Justiz klagen sowie über den Sorgerechtstreit so auch über die ausbleibenden oder nicht termingerechten Unterhaltszahlungen klagen da die Tschechischen Behörden komplett gegen uns Arbeiten.Desweiteren für wieviel Unterhalt kann ich Verurteilt werden wenn mein Ex das Sorgerecht für die Älteste Tochter bekommt,ich bin momentan Hartz4 bezieher.Vielen Dank für ihre Auskunft.MFG Blöchl Lenka

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Für den Unterhalt ist deutsches Recht anwendbar, da nach § 18 EGBGB auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes abgestellt wird. Es kommt bei der Unterhaltshöhe also auf die deutschen Grundsätze an mit der Folge das sich der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bemisst. Sie können nach § 642 I ZPO für die Kinder Klage beim Familiengericht Ihres Wohnortes erheben.

Allerdings scheint es bereits einen Unterhaltstitel nach dem Recht der CZ zu geben. Auch wenn Sie hier klagen, muss diese Klage im Ausland zugestellt werden und auch die Vollstreckung muss in Tschechien erfolgen. Sie werden nicht darum herumkommen, sich einen Anwalt in Tschechien zu suchen, der Sie dabei unterstützt. Sie können in Deutschland aber Prozesskostenhilfe für die Vollstreckung beantragen.

Beim Sorgerecht gilt tschechisches Recht, da Ihre Tochter Tschechin ist und dort lebt. Hier sind deutsche Gerichte nicht zuständig.

Wieviel Unterhalt Sie Ihrer Tochter zahlen müssen, richtet sich nach dem Recht der CZ da die Tochter dort lebt.
Auch der Bedarf bestimmt sich nach den dortigen Verhältnissen, ist also niedriger als in Deutschland. Wenn Sie ALG II beziehen sind sie nicht leistungsfähig und werden wahrscheinlich keinen Unterhalt zahlen müssen. Nach deutschem Recht wären Sie aber verpflichtet sich intensiv um eine Arbeit zu bemühen und das nachzuweisen. Wie sich dies nach dem Recht der CZ beurteilt, kann ich nicht sagen, Sie sollten dringend einen Anwalt in der CZ beauftragen.

Sie sollten auf jeden Fall auf die Ladung des Gerichts in der CZ reagieren, da ein Nichterscheinen negative Folgen haben kann. Um die Rechtslage abschließend beurteilen zu können wäre es wichtig zu klären, über welche Punkte genau schon von den tschechischen
Gerichten entschieden sind. Wenn Sie bereits den tschechischen Titel nicht durchsetzen können, dann macht eine Klage auf Unterhalt in Deutschland wenig Sinn, auch wenn die Beträge in Deutschland höher sind, zumal es auch darauf ankommt, ob der Kindesvater in voller Höhe leistungsfähig ist.




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