Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass Sie beide die elterliche Sorge für das Kind haben. Wenn nach der Trennung das Kind bei Ihrer Frau lebt, dann entscheidet diese, wer das Kind betreut, wenn es sich im Haushalt der Mutter aufhält. Der Lebensgefährte ist rechtliche nicht verpflichtet das Kind zu betreuen, er kann nicht herangezogen werden. Ihre Frau kann natürlich den Partner bitten hier bei Krankheit mitzuhelfen, letztlich ist das aber Sache Ihrer Frau. Ihre Frau kann Sie aber nicht ohne weiteres verpflichten immer bereit zu stehen, wenn das Kind krank ist. Sie sind verantwortlich, wenn Sie Umgangskontakte haben. Außerhalb de Umgangs, ist es eine Sache der Absprache zwischen den Eltern, wer wann das Kind betreut. Die Hauptverantwortung trägt Ihre Frau, bei der das Kind lebt. Natürlich sind Sie generell bereit zu helfen, Sie sind aber nicht verpflichtet. Die Organisation der Betreuung ist Sache Ihrer Frau. Ob diese den Lebenspartner oder andere Personen einbindet, entscheidet sie.
Nur weil Sie auch Inhaber der elterliche Sorge sind, kann Ihre Frau Sie nicht verpflichten, wenn sie es für nötig hält.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt