Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen meiner Scheidung (vor ca. 10 Jahren, nach mehr als 20 Jahre Ehe) habe ich mich per notariellem Vertrag verpflichtet, einen Ehegattenunterhalt wie folgt zu leisten: " Ich, der Ehemann verpflichte mich, ab Rechtskraft der Scheidung an meine geschiedene Ehefrau unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschriften einen monatlichen Ehegattenunterhalt in Höhe von xxx Euro zu zahlen. Sollte sich das dafür angegebene und der Unterhaltsbemessung zugrunde liegende Netto-Einkommen von yyy Euro um mehr als 20% verringern, verringert sich im gleichen Verhältnis auch der durch den Ehemann an die Ehefrau zu zahlende monatliche Unterhalt."