Unterhalt für Kind und Ex-Freundin
vom 26.10.2007
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
-Mit der Mutter des Kindes war ich von Dez.06 bis Jan.07 zusammen. ... -Nach bekanntwerden der Schwangerschaft habe ich unser Verhältnis beendet und Ihr mitgeteilt meinen Pflichten nachzukommen, jedoch ist die Entscheidung das Kind zu gebären nicht mit meiner Zustimmung erfolgt (ich wurde nicht gefragt) -Mittlerweile haben wir ein vernünftiges Verhältnis zueinander und ich besuche die beiden fast täglich. -Die Mutter meines Sohnes war bis zur Geburt berufstätig und befindet sich jetzt in Mutterschutz -Ich werde und will Unterhalt für meinen Sohn zahlen -Die Mutter möchte mir ein gemeinsames Sorgerecht zuweisen -Die Mutter möchte wohl für mind. ein Jahr beruflich aussetzen Hier meine Konkrete Frage: Muss ich auch Unterhalt für die Mutter meines Kindes zahlen?