Sehr geehrte Damen und Herren , ich möchte eine Antwort von einen Rechtsanwalt Famielienrecht erhalten , meine Sachverhalt lautet ,ich bin seit 7 Jahren geschieden ,aus der Ehe ging ein Kind hervor ,es wird jetzt 12 Jahre alt . ... Ich besitze zwar Telefon und Adressenanschrift der Familie aber mir wird verweigert der persönlichen Kontakt mit dem Kind auf Anweisung der Kindesmutter ,dazu hat das Jugendamt nach jetzigen Kenntnisstand ebendfalls keine Kenntnis .Dabei will ich erwähnen das bis vor 5 Monaten die Kindesmutter vom Jugendamt betreut wurde , mit Familienhilfe und angeblicher Überforderung mit der Erziehung des Kindes und jetzt wohl den Kontakt abgebrochen hat und auf eigene Faust handelt. ... Ich habe nichs gegen die Betreuung durch die Pflegefamilie aber nun meine Fragen : Bei gemeinsamen Sorgrecht, besteht seitens der Kindesmutter nicht zumindest eine Informationsflicht mir und gegenüber den Jugendamt, wenn ja , kann man die Kindesmutter rechtlich dazu anweisen die Info über meine Tochter weiter zu geben ?