Nachträgliche Anpassung Versorgungsausgleich
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Als Versorgungsausgleich wurde ein Betrag in Höhe von 695,90 DM (= 355,35 €) festgesetzt. ... Ich habe folgende Fragen: 1. welche Möglichkeit besteht, gegen die Höhe des aktuellen Versorgungsausgleiches vorzugehen ? ... Wäre eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen meiner früheren Ehefrau und mir über die Höhe des zu zahlenden Versorgungsausgleiches möglich ?